Artikel-Schlagworte: „Verpflegungsmehraufwendungen“
Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit (Seefahrt)
Urteil vom 24.02.11 BFH VI R 66/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 66/10 entschieden, dass die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit und damit auch bei einer Seereise keine Anwendung findet.
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Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß
Urteil vom 08.07.10 BFH VI R 10/08
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08 entschieden, dass die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß ist.
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Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung geltend machen
Neustadt a. d. W. – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit seinem Urteil vom 17.06.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer BFH VI R 35/08
Urteil vom 17.06.10 BFH VI R 35/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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