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Artikel-Schlagworte: „Verlust“



Voraussetzungen Einkünfteerzielungsabsicht bei einem langjährigem Leerstand von Mietwohnungen

Der Bundesfinanzhof hat soeben die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7.02.2013 zu seinem Urteil vom 11. Dezember 2012 – IX R 14/12.
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Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

BFH Urteil vom 11.12.12 IX R 14/12
In seinem Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab-ziehbar sind.
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Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung – Nichtanrechnung von Steuervorteilen

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden, wenn die entsprechende Schadensersatzleistung versteuert werden müsse und dem Anleger die Vorteile so wieder genommen würden. Sei die Schadensersatzleistung beispielsweise als Rückfluss von Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu verstehen und somit zu versteuern, könnten Steuervorteile nur angerechnet werden, wenn diese besonders außergewöhnlich wären. Außerdem müsste es unbillig sein, dem betroffenen Anleger die Steuervorteile zu belassen.
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So wird das nichts mit der Krise

Wer glaubt mit den heutigen Mitteln die Probleme der Zukunft lösen zu können befindet sich auf dem Holzweg. Wir stehen vor einer neuen Ära und bemerken es nicht. Die reichsten Länder der Welt sind am höchsten „überschuldet“, weil „ihr“ angebliches Vermögen in den Händen der Hochfinanz, Finanz- und Vermögenseliten, Millionären und Milliardären liegt. Der Reichtum liegt weltweit in den Händen von rund einem Prozent der Erwachsenen. Die Schuldenstaaten verbürgen untereinander Rettungsschirme und ESM, ohne dazu wirtschaftlich in der Lage zu sein. Wenn das Bestand haben sollte, müssten sie durch Bürgschaften der Multireichen abgesichert sein und nicht von „Habenichtsen“.
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Griechenland ist überall

Finanzminister Schäuble kann sich nach Presseberichten vorstellen Nachfolger von Jean Claude Juncker zu werden. Er sieht Europa und den Euro auf dem richtigen Weg und glaubt an die Widerstands-Fähigkeit der EU. Er glaubt die Schulden in den Griff zu bekommen. Er sieht den 20-er Gipfel in Mexiko, die Weltbank, die EZB, G-8, Irland, Portugal, Spanien auf dem richtigen Weg. Natürlich auch den Bundeshaushalt, die Einzelhaushalte und die Koalitionsarbeit. Den richtigen Weg interpretiert er, in dem er in den nächsten 4 Jahren gemäß Haushaltsplanung 20 Milliarden Euro in sozialen Bereichen kürzen wird.
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Kritik an der Steuerverwaltungspraxis

Klares Ergebnis – Steuerbürokratie ist größter Standortnachteil
Frankfurt am Main – PwC-Steuerforum 2012: Forumsteilnehmer kritisieren Steuerverwaltungspraxis / Mehrheit spricht sich für Anrechnung ausländischer Verluste aus / Absage an Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs
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Zwei Jahre Haushaltssperre für Schuldenländer

Länder die seit 30 Jahren kontinuierlich Schulden aufgebaut haben und gegen die 1992 von der EU festgelegten Referenzwerte von drei und sechzig Prozent permanent verstoßen, sind offensichtlich nicht in der Lage ihre Haushalte in den Griff zu bekommen. Ursache ist die plan- und zügellose Ausgabenpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden. Es ist Griechenland, das uns die Augen und Ohren öffnet: 360 Milliarden Euro Staatsschulden, ein Bruttoinlandsprodukt von 200 Mrd. Euro und ein Bundeshaushalt von 20 Mrd. Euro (!). Bei einer jährlichen Zinslast von „nur“ 3% verringert sich der Haushalt um 10,80 Mrd. Euro auf 9,2 Milliarden Euro – im günstigsten Fall.
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