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Artikel-Schlagworte: „Veranlagungszeiträume“



Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben verfassungsgemäß

Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz verfassungsgemäß
Im Körperschaftsteuerrecht galt zwischen 2001 und 2008 und damit auch im Streitjahr 2005 das sog. Halbeinkünfteverfahren. Danach wurden die auf der Ebene der Körperschaft angefallenen Gewinne mit einem pauschalen Steuersatz und die ausgeschütteten Dividendeneinkünfte beim Gesellschafter sodann zur Hälfte mit dessen individuellen Einkommensteuersatz besteuert. So sollte im Ergebnis durch zwei Halbbelastungen eine volle steuerliche Belastung erreicht wurde. Seit 2009 gilt für im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen das vergleichbar strukturierte Teileinkünfteverfahren.
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Verfassungsrechtliche Zweifel an der sog. Mindestbesteuerung

Beschluss vom 26.08.10 BFH I B 49/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 26. August 2010 I B 49/10 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die sog. Mindestbesteuerung in bestimmten Situationen zu einer verfassungsrechtlich unangemessenen Besteuerung führen kann.
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Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder Grundstücksentnahme (BFH IV B 25/09)

Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder Grundstücksentnahme – Umkehr der Beweislast bei schuldhafter Beweislastvereitelung durch Finanzamt – Abmilderung der Regeln einer strengen Ãœberzeugungsbildung – Reduzierte Anforderungen an die Gewissheit von Tatsachenfeststellungen – Kein Verfahrensmangel bei Fehler in der Beweiswürdigung
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Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung (BFH X R 58/08)

Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung

1. Der gesetzlich geforderte Zehnjahreszeitraum der sog. Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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Berücksichtigung von Auslandsverlusten (BFH IX R 57/09)

Ein in Österreich im Jahr 2003 erzielter Verlust ist nicht aus europarechtlichen Gründen ohne Durchführung eines Verfahrens nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2004 zu berücksichtigen.
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Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen (BFH VIII R 40/06)

Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; steuerschädliche Darlehensverwendung
1. Dient ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, nicht dazu, unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu finanzieren, sondern um ein bereits früher aufgenommenes Darlehen umzuschulden, so ist das i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unschädlich, wenn der Kläger u.a. nachweisen kann, dass die Darlehensschuld bis zum 13. Februar 1992 bereits entstanden war.
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Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar (BFH VII R 18/09)

Ein vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt in die Insolvenzmasse, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist; das gilt auch bei Nutzung und Verwertung ausschließlich unpfändbarer Gegenstände des Vermögens des Schuldners.
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Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen (BFH VIII R 29/07)

1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt, auf dem auch andere Zahlungseingänge verbucht werden und erfolgt über dieses Konto nicht nur die Anschaffung des Wirtschaftsguts, für welches das Darlehen aufgenommen wurde, sondern werden darüber auch andere Zahlungen geleistet, so erfüllt das Darlehen bereits wegen der Vermischung der Darlehensmittel mit anderen Geldbeträgen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG.
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BFH VI R 1/09 – Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist

Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist
1. Stellt ein ausschließlich Arbeitslohn beziehender Arbeitnehmer den Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung für Veranlagungszeiträume vor 2005 erst nach dem 28. Dezember 2007, ist er –soweit Verjährungsfristen nicht entgegenstehen– gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 52 Abs. 55j EStG i.d.F. vom 20. Dezember 2007 zu veranlagen.
2. Die inzwischen aufgehobene zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. gilt insoweit nicht fort.
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BFH VIII R 7/08 – Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen

Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen, die weniger als drei Jahre lang der Sicherung von –aus anderen Mitteln zurückgeführten– Policendarlehen dienten
Die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG i.d.F. des StÄndG 1992 von Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ist ungeachtet der Verwendung der Versicherungen zur Sicherung von Policendarlehen gegeben, wenn diese Darlehen vor Ablauf von drei Jahren aus anderen Mitteln des Steuerpflichtigen zurückgeführt wurden und damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für einen Einsatz der Versicherungen zur Tilgung nicht eingetreten sind.
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