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Artikel-Schlagworte: „Steuernachforderungen“



Betriebsprüfung: Kraftstoffkosten und Einnahmen bei Taxiunternehmen

Bei der Jagd nach höheren Steuereinnahmen geht es nicht nur um strittige Beträge von einigen 10.000 Euro oder mehr. Immer häufiger nehmen die Betriebsprüfer der Finanzämter auch kleinere Posten genau unter die Lupe – bei den Betriebsausgaben von selbstständigen Unternehmern und Freiberuflern insbesondere die Kraftstoffkosten für den oder die Firmenwagen. Auch Taxiunternehmer stehen unter verschärfter Beobachtung. Gegen ungerechtfertigte Steuernachforderungen gibt es nur ein Mittel: eine ordnungsgemäße, detailliert belegte Buchführung. Nachlässigkeit kommt hier bei der Betriebsprüfung teuer zu stehen.
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Steuerschaden durch Medienfonds ?

Bei den Filmfonds der KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory wurden Anleger meist falsch beraten. Rechtsanwälte holen Geld zurück. Achtung Verjährung.
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Erhebliche Steuernachforderungen bei Leasingfonds

Eine böse Ãœberraschung erleben zurzeit viele Fondsanleger. Erhebliche Steuernachforderungen bringen Leasingfonds in Schieflage, von denen sie dachten, sie seien der Finanzmarktkrise zum Trotz planmäßig und erfolgreich gelaufen. Jetzt müssen die Fonds Gewerbesteuer nachzahlen und fordern von den Anlegern die Rückzahlung von Vorabausschüttungen. Die Finanzämter verlangen von den Anlegern Steuernachzahlungen und Zinsen. Vermeintlich ertragreiche Fondskonzepte schreiben plötzlich rote Zahlen.
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Victory Medienfonds erhalten böse Post vom Finanzamt

CLLB Rechtsanwälte empfehlen dringend auch die der Anlageentscheidung zugrunde liegende Beratung juristisch überprüfen zu lassen.
Dieser Tage bekommen zahlreiche Anleger der Victory Medienfonds böse Post vom Finanzamt: vorläufig gewährte Verlustzuweisungen werden aberkannt, was hohe Steuernachforderungen bringt, da nicht nur Steuervorteile entfallen, sondern auch erhebliche Säumniszuschläge erhoben werden.
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Steuernachforderungen bei einigen Filmfonds fallen gelassen

Die Finanzverwaltung hat bei einigen Filmfonds die Steuernachforderungen zu einem beträchtlichen Teil fallen gelassen. Begründet hat sie diesen Schritt damit, dass durch die teilweise verschickten Bestätigungsschreiben der schuldübernehmenden Bank von einer Schuldübernahme und nicht von einem Schuldversprechen auszugehen sei. Diese Argumentation kann die Finanzverwaltung aber nicht auf den überwiegenden Teil der Fonds übertragen, so dass weiterhin die Möglichkeit der Durchsetzungen von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe im Mittelpunkt des Interesses der Anleger steht.
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Steuerfalle Kundengeschenke

Gerade jetzt vor Weihnachten erhalten viele Angestellte Geschenke von Geschäftspartnern und Lieferanten. Dabei ist vielen Steuerzahlern der Zusammenhang zwischen einem Geschenk und der lohnsteuerlichen Behandlung des Geschenks nicht bewusst. Dies hat gerade bei den Lohnsteueraußenprüfungen in den zurückliegenden Monaten zu erheblichen Steuernachforderungen geführt.
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Selbstanzeige für Senioren

Das Kontrollnetz des heimischen Fiskus wird immer dichter. Das betrifft Rentner auf zwei verschiedene Arten. So geben zuvor eher schweigsame Steueroasen jetzt Auskünfte über steuerliche Angelegenheiten und Versicherungsunternehmen teilen dem Fiskus die ab 2005 ausgezahlten privaten und gesetzlichen Renten automatisch mit. Damit werden Senioren immer gläserner und denken verstärkt über eine Selbstanzeige beim Finanzamt nach. Diese bringt Straffreiheit, ist meist aber teuer. Auf die Nachzahlung fallen nämlich üppige Zinsen an, dafür sind alle Sünden der Vergangenheit gebeichtet.
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Korrekte Belege für den Abzug der Vorsteuer

Die Erfahrung zeigt, dass Betriebsprüfer bereits seit einigen Jahren immer öfter den Vorsteuerabzug versagen, wenn bestimmte formale Rechnungsanforderungen nicht erfüllt sind. Dieses Verhalten führt letztlich nicht nur zu Ärger, sondern schlägt sich zudem häufig in ungeahnt hohen Steuernachforderungen nieder. Hierauf weist die Kanzlei Mentel aus Ahrensburg bei Hamburg hin.
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Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes ausnahmsweise kein Arbeitslohn (BFH VI R 51/08)

1. Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt.
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BFH I R 43/08 Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern – Bildung und Auflösung von Rückstellungen – Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze

Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 1. Januar 1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren.

KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 10 Nr. 2
AO § 233a
HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
Beschluss vom 16. Dezember 2009 I R 43/08
Vorinstanz: FG Hamburg vom 9. Juli 2007 2 K 175/06
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