Artikel-Schlagworte: „Steuererklärung“
Finanzgericht Münster: Die Kosten des Erststudiums - eine (fast) unendliche Geschichte!
Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat soeben entschieden, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
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Beiträge zu Vorsorge-Versicherungen wirken steuermindernd
Bonn (ots) -
Die Zurich Versicherung in Deutschland weist
darauf hin, dass Versicherungsprämien von der Steuer abgesetzt
werden können, wenn diese der eigenen Vorsorge dienen. Dabei
wird zwischen Altersvorsorge und sonstigen Vorsorgeaufwendungen
differenziert. Unter letztere fallen die Kranken- und
Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, selbständige
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und
Haftpflichtversicherungen sowie Lebensversicherungen, die vor
dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
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Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2012
Mit dem Jahreswechsel haben sich in der gesetzlichen sowie in der privaten Krankenversicherung einige Änderungen getan. So wurde unter anderem bei der jährlichen Anpassung der Rechengrößenordnung auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Dies bedeutet für alle Versicherten neben höheren Beiträgen, dass auch ein höherer PKV Arbeitgeberzuschuss 2012 gezahlt wird, da sich dieser an den maximalen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Seit 2009 sind die begünstigten Tatbestände wie folgt zusammengefasst:
Art der begünstigten Tätigkeit Höchstbetrag Steuerabzug Steuerermäßigung a) Handwerker- leistungen 6.000 EUR 20,00 % 1.200 EUR b) Haushaltshilfe Mini Job 2.550 EUR 20,00 % 510 EUR c) Haushaltsnahe Dienstleistungen 20.000 EUR 20,00 % 4.000 EUR c) Pflege- und Betreuungsleistung c) haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Ab 2012 erhalten Eltern für Kinder unter 25 Jahren nun immer Kindergeld
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Gerade bei Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung sorgte die Einkommensgrenze von 8.004 EUR dafür, dass einige Eltern das Kindergeld nicht erhielten. Damit ist ab 2012 Schluss, da die Finanzämter die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr prüfen. “Damit ist eine deutliche Steuervereinfachung eingetreten”, so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH.
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Viele falsche Steuerbescheide
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Aufgabe der Rechnungshöfe ist es, u.a. den Steuervollzug bei der Finanzverwaltung zu prüfen. Wie nun der Bundesrechnungshof mitteilte, wurden hierbei massive Mängel beim Vollzug der Steuergesetze für Arbeitnehmer festgestellt. In einem vorgestellten Gutachten wird als Hauptursache dafür die komplizierte Gesetzgebung, häufige Neuregelungen und die Personalknappheit in den Finanzämtern dafür verantwortlich gemacht.
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Steueränderungen für Kapitalanleger 2012
Gesetzgeber und Rechtsprechung waren auch im vergangenen Jahr wieder sehr produktiv und haben für eine Fülle von Neuerungen gesorgt. Kapitalanleger, die wissen möchten, was 2012 auf sie zukommt und was es zu beachten gibt, können sich jetzt mit der Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen.
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Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend
Aufgepasst bei Einkommensteuerbescheiden - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc. werden für die Ermittlung des Einkommensteuersatzes herangezogen, indem sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Für 2011 müssen diese Lohnersatzleistungen bis 28. Februar 2012 von den jeweiligen Trägern an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden.
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Lohnsteuerabzug 2012
„Der eigentlich für den 1. Januar 2012 vorgesehene Start der neuen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verzögert sich, nachdem die Finanzverwaltung zwei Monate vor dem geplanten Start gravierende Probleme mit ihrer Software entdeckt hat“, sagt SH+C-Steuerberater Thomas Herrmann. Der Start des elektronischen Abrufverfahrens ist jetzt zunächst probeweise ab dem 1. November 2012 und dann verbindlich zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf der ELStAM nicht möglich.
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