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Artikel-Schlagworte: „Renovierung“



Jetzt den Garten in Ordnung bringen und Steuerbonus sichern

Wie der Fiskus an den Kosten beteiligt werden kann
Nach den letzten Nachtfrösten ist es nun an der Zeit, die Gärten wieder in Ordnung zu bringen. Wer dabei fremde Hilfe in Anspruch nimmt, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Grundsätzlich bietet das Steuerrecht Eigenheimern zwei Möglichkeiten: zum einen den Steuerbonus für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zum anderen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
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Ab 2011: Wahlrecht bei Handwerkerleistungen zwischen Förderprogrammen und Steuerermäßigung

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Wer in seinem Haushalt anfallende Reparaturen, Wartungs- und Renovierungsarbeiten von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann dafür einen Steuernachlass erhalten. Begünstigt sind z.B. Schornsteinfegergebühren, Heizungswartungen, Elektro- und Sanitärreparaturen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, aber auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Neueindeckung des Daches.
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Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Hochwasserschäden können von der Steuer abgesetzt werden
Viele Regionen Deutschlands sind vom Hochwasser betroffen. Dadurch entstehende Schäden am eigenen Heim können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
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Bis zu 5.200 Euro Steuerbonus für Handwerker- und Dienstleisteraufträge

Noch in diesem Jahr Wohnung verschönern und Steuern sparen
• Renoviertes Wohnzimmer bis Weihnachten oder saniertes Bad bis Silvester
• Last-Minute-Experten bei MyHammer realisieren Aufträge bis zum Jahresende
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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch von Ehegatten nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden – BFH VI R 60/09

Urteil vom 29.07.10 BFH VI R 60/09
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 29. Juli 2010 VI R 60/09 entschieden, dass zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag (im Streitfall 600 €; aktuell 1.200 €) in Anspruch nehmen können.
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Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen

Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen, sofern ihm vom Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das Finanzportal geld.de berichtet, welche Änderungen es geben soll und welche Bedingungen gelten.
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Die Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung nicht vergessen

Wer in den nächsten Tagen und Wochen seine Steuererklärung für das Jahr 2009 abschließt, der sollte die Handwerkerrechnungen nicht vergessen.
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