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Artikel-Schlagworte: „Pflegepauschbetrag“



Hilfe im Haushalt, die Pflege und Betreuung

Ausgaben für die Hilfe im Haushalt, die Pflege und Betreuung gehören mit auf die Abrechnung beim Finanzamt. Viele Steuerpflichtige verschenken hier Steuererstattungen. Nicht nur Pflegebedürftige selbst können ihre Kosten beim Finanzamt geltend machen, auch nahe Angehörige, wenn sie die Ausgaben übernehmen. Finanztest zeigt in der aktuellen April-Ausgabe, welche Kosten das Finanzamt anerkennen muss.
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Das Finanzamt an den Pflegekosten beteiligen

(OpenPr) Durch das Familienleistungsgesetz vom 22.12.2008 hat der Gesetzgeber die Pflegepauschbeträge abgeschafft. Nunmehr können Pflegekosten, die entweder von den Pflegebedürftigen selbst oder von ihren Angehörigen aufgewendet werden, noch für das Jahr 2009 von der Einkommenssteuerlast abgezogen werden.
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Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen

Stuttgart, 24. Februar 2009 – Ab 2009 erhalten Eltern für ihre Sprösslinge mehr Kindergeld. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich auch auf den Kinderfreibetrag aus. Darüber hinaus werden haushaltsnahe Dienstleistungen besser absetzbar sein.
Diese und noch andere Maßnahmen, die besonders Familien entlasten sollen, hat die Bundesregierung am 16.10.2008 in einem neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
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