Artikel-Schlagworte: „Pauschalen“
Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn
„Zur Urlaubszeit können bis zu 156 Euro pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer als Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Erholungsbeihilfe kann dabei an den Arbeitnehmer in voller Höhe ausbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Pauschalierung anwendet.
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Steuerliche Regelungen zur Privatnutzung von Firmenwagen
Das Bundesfinanzministerium fasste im November 2009 die Regelungen für die Privatnutzung von Firmenwagen zusammen. So gilt ohne Fahrtenbuch ab 2010 die Listenpreismethode.
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Archivierungskostenrückstellung bilden
„Unternehmen können für die teure Verpflichtung zur mehrjährigen Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen steuermindernd eine Archivierungskostenrückstellung bilden“, sagt Diplom-Betriebswirtin Claudia Breitschaft, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH.
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Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung (BFH X R 53/08)
1. Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung eingehalten wird. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG verletzt weder das Recht des Steuerpflichtigen auf Gleichbehandlung noch sein Vertrauen auf Beibehaltung der Ertragsanteilsbesteuerung seiner Renteneinkünfte (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).
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Wohnkostenpauschale - Damit droht eine Ghettoisierung
Halle (ots) - Bekommen die Betroffenen weniger Geld zum Wohnen, so dürften sich Hartz-IV-Empfänger noch stärker auf die Stadtteile konzentrieren, in denen es bezahlbare Wohnungen gibt.
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Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in Wirtschaftsjahren nach einer Einschlagsbeschränkung (BFH IV R 27/07)
Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach dem ForstSchAusglG in Höhe von 90 % ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wirtschaftsjahr nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung steuerlich zu erfassen sind. § 5 Abs. 2 ForstSchAusglG eröffnet dem Steuerpflichtigen in Erweiterung der Regelung in § 5 Abs. 1 ForstSchAusglG lediglich das Wahlrecht, Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen mit dem begünstigten Steuersatz gemäß § 34b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG (nunmehr § 34b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) zu besteuern, auch wenn die Kalamitätsnutzung erst in einem Wirtschaftsjahr gezogen wird, welches einer Einschlagsbeschränkung nachfolgt.
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Steuererklärung 2009 leicht gemacht - Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler
Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen. Hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken.
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100 % staatliche Förderung für das LKW Video Rückfahrsystem - Für Halter von Lkw ab 12 t läuft am 31. März 2010 die Antragsfrist fürs das “De-minimis”-Förderprogramm ab
Ahrensburg (ots) - Auch 2010 können Transportunternehmen vom staatlichen “De-minimis”-Förderprogramm profitieren. Werden die Anträge bis 31. März 2010 eingereicht, lassen sich 2010 je fahrzeugbezogener Maßnahme nicht rückzahlbare Zuschüsse von 1.400 bis 3.600 Euro abrufen. Für Halter von Lkw ab 12 t bietet sich damit eine Gelegenheit, ihren Fuhrpark weitgehend kostenneutral mit modernen Sicherheitstechnologien wie etwa Video-Rückfahrsystemen auszurüsten und so kostenintensiven Unfällen vorzubeugen.
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