Artikel-Schlagworte: „Lohnsteuerkarte“

 

Bundesfinanzhof bejaht Verfassungsmäßigkeit der Zuteilung der Identifikationsnummer und der dazu erfolgten Datenspeicherung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt.
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Lohnsteuerabzug 2012

„Der eigentlich für den 1. Januar 2012 vorgesehene Start der neuen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verzögert sich, nachdem die Finanzverwaltung zwei Monate vor dem geplanten Start gravierende Probleme mit ihrer Software entdeckt hat“, sagt SH+C-Steuerberater Thomas Herrmann. Der Start des elektronischen Abrufverfahrens ist jetzt zunächst probeweise ab dem 1. November 2012 und dann verbindlich zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf der ELStAM nicht möglich.
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Steueränderungen 2012 für Arbeitnehmer und Rentner

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Mit den Jahressteuergesetz 2011 startet der Gesetzgeber den nächsten Versuch den Steuerdschungel etwas zu vereinfachen. Nun stehen folgende Steueränderungen an, wobei wir hier das Wichtigste für Arbeitnehmer und Rentner zusammenfassen:
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Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich

Falsche Daten und Softwarefehler führen zum Chaos bei der anstehenden Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahrens.
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Vorbereitung auf gesetzliche Änderungen im Lohnbereich nötig

Rund um den Jahreswechsel werden auch diesmal rechtliche Neuerungen Personalabteilungen und Lohnbüros beschäftigen. Die wichtigsten Stichworte für 2012 sind elektronische Lohnsteuerkarte und Tätigkeitsschlüssel 2010. Unter www.datev.de/jahreswechsel-lohn liefert der IT-Dienstleister DATEV eG im Internet einen kurzen Überblick über diese und weitere Neuerungen und gibt Ratschläge, wie Unternehmen sich darauf vorbereiten sollten.
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Wieder Probleme bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - Was nun zu tun ist

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die Lohnsteuerkarten mit Angaben zur Lohnsteuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge etc. wurden letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt. Die Papp-Bescheinigung dieser “Steuerabzugsmerkmale” sollte eigentlich schon ab 2011 durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst werden. Dazu wurden für alle Arbeitnehmer sämtliche für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Die Arbeitgeber müssen künftig auf diese Datei zugreifen und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Mitarbeiter selbst abrufen.
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ELStAM verschoben - Worauf sollte jetzt geachtet werden ?

Ab Januar 2012 sollte sie zum Einsatz kommen: Die ELStAMDatenbank für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Nun wurde ihre Einführung verschoben – mit immensen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Elektronischer Lohnsteuerabzug startet nicht zum 1. Januar 2012

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird nicht zum 1. Januar 2012 an den Start gehen. Der BdSt fordert die Finanzverwaltung daher auf, schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Steuerzahler zu schaffen. Insbesondere müssen die Arbeitgeber darüber informiert werden, wie der Lohnsteuerabzug für die Arbeitnehmer ab Januar vorzunehmen ist.
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Der Abschied von der schönen bunten Papp-Lohnsteuerkarte geht in die letzte Runde

Die neue elektronische Lohnsteuerkarte enthält alle Lohnsteuer-Merkmale - außer Freibeträgen
In diesen Tagen erhalten rund 40 Mio. Bundesbürger ein Infoschreiben ihrer zuständigen Finanzverwaltung. Darin werden Arbeitnehmer darüber informiert, welche persönlichen „Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale“ (ELStAM) über sie gespeichert sind. Manch einer wird diesen Brief als reine Formalie abtun, enthält es doch nicht mehr Daten, als von der alten Papp-Lohnsteuerkarte her bekannt sind. Doch wer das Schreiben nach dem Motto „das wird schon alles seine Richtigkeit haben“ ungeprüft ablegt, verschenkt womöglich bares Geld. Denn Steuer-Freibeträge gelten nicht automatisch weiter, sondern müssen neu beantragt werden!
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“„Beim Steuereintreiben wie beim Schafscheren soll man aufhören, wenn die Haut kommt.””
by Austin O'Malley (1858-1932)