Artikel-Schlagworte: „Kindergeldfestsetzung“
Wie Sie zum Jahresende 2011 noch Steuern sparen können
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen. Bevor Sie zum Jahresende die wohlverdienten Feiertage genießen, sollten Sie aber prüfen ob Sie alle Möglichkeiten genutzt haben um Steuern zu sparen und ob alle staatlichen Förderungen beantragt wurden.
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Inoffizielles Jahressteuergesetz vorm Abschluss
Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.
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Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund eines Kindergeldantrags BFH III R 67/07
Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund eines Kindergeldantrags des nach § 67 Satz 2 Alternative 2 EStG selbst antragsberechtigten Kindes
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BFH III R 87/07 - Zeitlicher Regelungsumfang eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids
Zeitlicher Regelungsumfang eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids
Ein Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld mit Wirkung vom 1. Januar eines früheren Jahres unter Hinweis auf § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben wird, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes in diesem Jahr den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten hätten, ist aus Empfängersicht dahin auszulegen, dass nur für dieses Jahr eine Verwaltungsentscheidung getroffen werden soll, nicht aber für den nachfolgenden Zeitraum bis zur Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids.
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Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind
Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung - Einstellung der Vermittlung - Belehrung über die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung -
Die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt: Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
SGB III § 38
Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05
Vorinstanz: FG Köln vom 22. September 2005 10 K 5182/04 (EFG 2006, 66)
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