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Artikel-Schlagworte: „Halbeinkünfteverfahrens“



Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben verfassungsgemäß

Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz verfassungsgemäß
Im Körperschaftsteuerrecht galt zwischen 2001 und 2008 und damit auch im Streitjahr 2005 das sog. Halbeinkünfteverfahren. Danach wurden die auf der Ebene der Körperschaft angefallenen Gewinne mit einem pauschalen Steuersatz und die ausgeschütteten Dividendeneinkünfte beim Gesellschafter sodann zur Hälfte mit dessen individuellen Einkommensteuersatz besteuert. So sollte im Ergebnis durch zwei Halbbelastungen eine volle steuerliche Belastung erreicht wurde. Seit 2009 gilt für im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen das vergleichbar strukturierte Teileinkünfteverfahren.
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Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust (BFH IX B 227/09)

Es ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur begrenzt abziehbar ist, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen (gegen BMF-Schreiben –Nichtanwendungserlass– vom 15. Februar 2010, DStR 2010, 331)
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BFH IX R 57/08 – Zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens – Zuflussprinzip bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

Zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
Werden Anteile an einer im Jahr 2001 gegründeten unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH im Jahr 2001 veräußert und fließen dem Anteilseigner hieraus gemäß Â§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbare Einnahmen im Jahr 2002 zu, so unterliegen diese dem Halbeinkünfteverfahren.
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