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Artikel-Schlagworte: „Geldwäsche“



Geldwäscherecht

Nach dem großen Erfolg unseres ersten Seminars zum Thema Geldwäsche am 18.03.2011 hat sich die Kanzlei Dr. Schulte und Partner dazu entschlossen, ein weiteres Seminar hierzu anzubieten. Dieses fand am 03.06.2011 in den Räumen der Kanzlei statt. Schwerpunkt waren erneut die konkrete Anwendung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis, sowie die für den Unternehmer damit verbundenen Gefahren. Auf Nachfragen bei den Teilnehmern zeigte sich erneut, dass fast jeder das Wort Geldwäsche kennt, die wenigsten jedoch wissen, was tatsächlich dahinter steckt und wie oft man als Unternehmer bei seinen täglichen Geschäften dem Verdacht der Geldwäsche ausgesetzt ist.
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Nutzung bargeldloser Zahlungen in Deutschland steigt sprunghaft an

Bargeld verliert bei Geldwäsche an Bedeutung
Hamburg (ots) – Die Nutzung bargeldloser Zahlungen in Deutschland steigt sprunghaft an. Schon heute wickeln rund 66 Prozent der Kontoinhaber ihre Bankaktivitäten online ab. Gleichzeitig wollen künftig mehr als 40 Prozent der Deutschen mit dem Mobiltelefon bezahlen – ein potenzielles Transaktionsvolumen in Milliardenhöhe. Diesen Trend machen sich auch verstärkt Geldwäscher zunutze. Der Grund: Immer neue bargeldlose Zahlverfahren für das Internet oder Mobiltelefon werden entwickelt, ohne sich ausreichend auf Machenschaften organisierter Krimineller einzustellen. Das ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
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Geldwäscherecht – Auswirkungen auf die Praxis

Am 18.03.2011 fand in den Räumen der Europäische Vereinigung vereidigter Edelmetallberater EVVE e.V. in Berlin ein Vortrag mit anschließender Diskussion in einer Expertenrunde zum Thema „Geldwäsche“ statt. Dabei ging es darum, die Grundsätze der Geldwäsche zu erklären und die konkreten Auswirkungen auf den täglichen Geschäftsbetrieb aufzuzeigen. Neben Vertretern der Kanzlei Dr. Schulte & Partner nahmen verschiedene Referenten, auch Christian M. Schulter, an dem Vortrag zum Thema Geldwäsche teil.
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Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Der Bundestag hat am 17.3.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) und damit die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 Abgabenordnung – AO) bei Steuerhinterziehung beschlossen .
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50 Milliarden Euro krimineller Gelder werden jährlich gewaschen

Hamburg (ots) – Rund 50 Milliarden Euro krimineller Gelder werden jedes Jahr in Deutschland gewaschen. Das gaben die OECD-Geldwäscheexperten in einer jüngsten Schätzung bekannt. Wichtiger Grund für diese hohe Summe sind nach Meinung der Prüfer gravierende Mängel bei der Einhaltung internationaler Standards.
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Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Berlin (ots) – Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
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7. Internationale Anti-Geldwäsche-Tagung

Die „7. Internationale Anti-Geldwäsche-Tagung“ bietet am 13. April 2011 in München eine exzellente Möglichkeit zu einem intensiven fachlichen Austausch mit Geldwäsche-Beauftragten und Compliance-Experten über Landesgrenzen hinweg.
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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) wurde beschlossen

Kalb: Selbstanzeige nur noch für den reuigen Täter
Berlin (ots) – Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Die Erfahrungen mit der Selbstanzeigeflut nach der Diskussion um den Kauf von Steuerdaten haben Änderungsbedarf beim Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige im Detail aufgezeigt. Mit dem geplanten Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden.
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Schwarzgeldbekämpfungsgesetz im Kabinett

Koalition erhöht den Druck auf Steuerhinterzieher
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Damit erhöht die christlich-liberale Koalition den Druck auf Steuerhinterzieher. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:
Taktierereien mit der strafbefreienden Selbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie genutzt werden können.
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Bargeldkontrollen an den Grenzen

Bei einem Ãœbertritt der EU-Außengrenzen haben Reisende große Geldbeträge den Zollstellen zu melden. Es besteht eine Meldepflicht für Bargeld und dem gleichgestellte Zahlungsmittel (z. B. Schecks, Wechsel) im Wert von 10 000 Euro oder mehr, die in das, aus dem oder durch das Gemeinschaftsgebiet verbracht werden. Dies geht auf eine EU-Verordnung zurück, die die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus bezweckt. Kommt ein Grenzgänger der Meldepflicht nicht nach, so droht eine Geldbuße bis zu 1 Mio. Euro.
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