Artikel-Schlagworte: „Fristen“

 

Antrag auf Grundsteuererlass

Steuerberater Lahr informieren: Antrag auf Grundsteuererlass bis 31. März möglich
Grundstücksbesitzer können auf einen Erlass der Grundsteuer hoffen. Darauf weisen die Steuerberater Lahr hin. Die Gemeinde muss Eigentümern des Betriebs einer Land- und Forstwirtschaft oder eines Grundstücks im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung, d. h. einer Mietminderung, die Grundsteuer teilweise erlassen (§ 33 GrStG), wenn diese die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten haben. Das ist besonders in Regionen der Fall, die unter starken strukturellen Veränderungen leiden und dadurch ein Überangebot an leer stehenden Wohnungen haben.
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Steuerliche Änderungen für Land- und Forstwirte im Jahr 2012

DBV setzte sich bei Steuererklärungsfristen, Vieheinheiten, Bauernwald und Familien ein
Im neuen Jahr treten wieder eine Reihe steuerlicher Änderungen in Kraft. Auf die für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Bauernfamilien wesentlichen Änderungen weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin.
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Worauf sich Hauseigentümer in 2012 einstellen müssen

In diesem Jahr müssen sich Hauseigentümer wieder auf einige Neuerungen einstellen. Diese betreffen vor allem verschiedene steuer-, energie- und mietrechtliche Änderungen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Die Darstellung der bereits seit Jahresbeginn geltenden Neuregelungen wird durch einen Ausblick auf geplante politische Vorhaben ergänzt. Dieser umfasst eine mögliche Mietrechtsreform, eine mögliche steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen sowie geplante neue Vorgaben zum Energiesparen.
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Freistellungsauftrag 2012

Privatanleger verhindern mit einem Freistellungsauftrag die Zahlung der Abgeltungssteuer in Höhe des Sparer-Pauschbetrages. Kapitalerträge rechtzeitig prüfen und aufteilen. Mit der richtigen Aufteilung der Kapitalerträge auf den Freistellungsauftrag bewirken Privatanleger eine rechtzeitige Ausnutzung des Freistellungsauftrages und sparen so die Abgeltungssteuer.
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Kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege und mehr elektronische Archivierung helfen den Unternehmen

Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau auf den Weg gebracht
Heute hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur weiteren Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten beschlossen.
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Was an Änderungen in 2012 auf die Bundesbürger zukommt

Trotz Euro- und Schuldenkrise zeigt sich die deutsche Wirtschaft stabil. Die Konjunktur bleibt auf dem Wachstumspfad und die Zahl der Beschäftigten steigt. Der Bundesfinanzminister darf sich auch im kommenden Jahr über höhere Steuereinnahmen freuen. Als Gegenleistung möchte die Regierung ab 2012 Beschäftigte, Familien und Vorsorgesparer stärker entlasten. Zahlreiche Maßnahmen sind inzwischen beschlossen: So steigt die Werbungskosten-Pauschale für Berufstätige, werden Einzahlungen in die private Altersvorsorge stärker gefördert, sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und verbessert sich die Situation für Eltern mit Kindern.
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Beschlossene Steuererleichterungen für kleine und mittlere Betriebe

REINEMUND: Mehr finanzieller Spielraum für kleine und mittlere Betriebe
BERLIN. Zu den vom Kabinett beschlossenen Steuererleichterungen für kleine und mittlere Betriebe erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses Birgit REINEMUND:
Mit diesem Beschluss kommt das Kabinett einer alten Forderung der FDP nach. Kleine und mittlere Betriebe können durch die geplante Entfristung auch künftig von den umsatzsteuerlichen Erleichterungen der „Ist-Besteuerung“ profitieren.
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Das Steuerabkommen mit der Schweiz kann zur Steuerfalle werden

Steuerabkommen unattraktiv für kleine und mittlere Vermögen
Wiesbaden, 17.08.2011. Ab 2013 sollen Kapitaleinkünfte deutscher Steuerbürger in der Schweiz mit einer Abgeltungssteuer von 26,375 % besteuert werden, die anonym Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abführt wird. Frühere nicht versteuerte Erträge sollen deutsche Steuerbürger einmalig durch Zahlung einer pauschal und anonym abgeführten Steuer von 19% bis 34% des Vermögensbestandes nachversteuern können.
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Steuervereinfachungsgesetz weckt falsche Erwartungen

Zur zweiten/dritten Lesung des Steuervereinfachungsgesetzes im Bundestag erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding:
Das Steuervereinfachungsgesetz wurde heute vom Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen im wesentlichen unverändert beschlossen. Schwarz-Gelb hat sich damit als taub gegenüber der Kritik erwiesen.
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