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Artikel-Schlagworte: „Forstwirtschaft“



Mindestlohn für Forstarbeiter

IG BAU: Regierung muss Forst-Mindestlohn zügig umsetzen
Frankfurt am Main – Die Forstgewerkschaft IG BAU fordert die Bundesregierung auf, sich zügig um vernünftige Mindestbedingungen für Forstarbeiter zu kümmern. „Die lange Verzögerung bei der Einführung von Mindestlöhnen in der Branche ist für Mitarbeiter und Betriebe unverständlich“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Harald Schaum anlässlich des Weltumwelttages am kommenden Sonntag (für die Red. 5. Juni 2011). „Wer diesen Tag unter das Motto ‚Wälder schützen – für Mensch, Natur und Klima‘ stellt und gleichzeitig nichts für die Menschen tut, die mit ihrer Arbeit den Wald pflegen und erhalten, macht sich unglaubwürdig“, sagte Schaum.
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Selbständige Landwirte und ihre Ehegatten sind zulageberechtigt

In letzter Zeit häufen sich Meldungen über die ungerechtfertigte Rückforderung von Zulagen, die landwirtschaftliche Unternehmer oder ihre Ehegatten erhalten hatten. Diese Komplikationen lassen sich vermeiden, wenn im Antrag auf Zulage die geforderten Angaben über die Höhe des Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft gemacht werden, so der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Kassel.
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Steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nunmehr unbefristet fortgesetzt

Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft
Mit der heute erfolgten Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst auf zwei Jahre (2008 und 2009) befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nunmehr unbefristet fortgesetzt.
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Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Das ändert sich im neuen Jahr
Ãœbersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2011 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.
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Diskussion um die ermäßigten Umsatzsteuersätze – Steuererhöhungen durch die Hintertür befürchtet

Vereinfachungsregelungen bei der Mehrwertsteuer bleiben sinnvoll – Bauernverband: Gutachten vernachlässigt Ziel der Entbürokratisierung
Berlin (ots) – (DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) wendet sich gegen die Einschätzung im Gutachten des Bundesfinanzministeriums, wonach die Pauschalierung für Landwirte bei der Umsatzsteuer abgeschafft gehört. In Deutschland wird die Umsatzsteuerpauschalierung von über 90 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angewendet. Während in der Vergangenheit Erleichterungen hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten im Vordergrund standen, hat sich die Umsatzsteuerpauschalierung zu einem anerkannten Vereinfachungsmodell gewandelt, welches den Bestrebungen zum Bürokratieabbau voll und ganz entspricht.
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Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen Bewertung (BFH IV R 23/07)

Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen Bewertung – Begriff des Feldinventars und der stehenden Ernte – Entwicklungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des Verzichts auf die Aktivierung des Feldinventars – Auslegung allgemeiner Verwaltungsanweisungen – Verbindung einer Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO mit der Steuerfestsetzung
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BFH II R 45/07 Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung

1. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei gemeinschaftlicher Tierhaltung (§ 51a BewG) ist auch dann im vergleichenden Verfahren (§ 37 Abs. 1 Satz 1 BewG) zu bewerten, wenn die Eigenfläche ausschließlich als Hof- und Gebäudefläche genutzt wird.

2. Ungeachtet eines dabei für die Eigenfläche anzusetzenden Vergleichswerts von 0 DM sind Viehzuschläge wegen überhöhter Tierbestände vorzunehmen.

BewG § 34 Abs. 6a, Abs. 7, § 36, § 37, § 38 Abs. 1, § 41,
§ 51 Abs. 4 Satz 1, § 51a, § 62 Anlage 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 II R 45/07
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 20. September 2007 1 K 242/04 (EFG 2008, 589)
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BFH Urteil IV R 70/06 Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren – Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft – Willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß Â§ 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird.
Die Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils des Grundstücks zum Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach den allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht (§ 4 Abs. 1 EStG).
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