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Artikel-Schlagworte: „energetischen Sanierungsmaßnahmen“



Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Flosbach/Gutting: Koalition beschließt steuerliche Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen
Berlin (ots) – Der Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in 2./3. Lesung verabschiedet.
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Maßnahmen zur Förderung der Energiewende

„Am 6. Juni 2011 hat die Bundesregierung gleich mehrere Maßnahmen zur Förderung der Energiewende beschlossen“, sagt SH+C Steuerberater Thomas Herrmann. Neben einer Änderung im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“, mit der dem Fonds zukünftig sämtliche Erlöse aus der Versteigerung von CO2-Emissionshandelszertifikaten zufließen, und einer geplanten Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gehört dazu vor allem der Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden.
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Baugewerbe sieht Änderungsbedarf bei steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Berlin (ots) – Anlässlich den heutigen Öffentlichen Anhörungen durch den Wirtschafts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa:

„Wir begrüßen es, dass die Politik energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich fördern möchte. Das ist auch notwendig, wenn die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden und die Energiewende gelingen soll.“
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Sanierungsstau: Laut VHD sind mehr als die Hälfte aller Altbauten von Grund auf zu modernisieren.

VHD rät: „Bei energetischer Gebäudesanierung auf die Lebensgewohnheiten der Hausbewohner Rücksicht nehmen!“
Wuppertal (vhd). Es gibt viele Möglichkeiten, um Raumwärmeverluste durch die Gebäudehülle zu verringern und das Temperaturniveau in der Wohnung rund ums Jahr ausgeglichen zu gestalten. Wer aus einer betagten Energieschleuder ein behagliches Zuhause für sich und/oder andere machen will, sollte sich mit verschiedenen Maßnahmen zur energetischen Sanierung befassen.
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KfW senkt die Zinsen einiger Darlehensförderungen

Zum 25. Mai 2011 senkte die KfW die Zinsen einiger Darlehensförderungen. Profitieren können davon vor allem Bauherren und Hauseigentümer die umfassende Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus planen oder bereits sanierten Wohnraum erwerben. Auch kommunale Förderungen für die energetische Gebäudemodernisierung öffentlicher Gebäude können ab sofort von Städten und Gemeinden zu verbesserten Zinskonditionen beantragt werden.

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Die aktuellen Zins-Konditionen im Ãœberblick:

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) – Effizienzhaus
Gefördert werden die energetische Sanierung von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden zu KfW-Effizienzhäusern sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen.
Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 75.000,- € je Wohneinheit.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (= Erlass der Kreditsumme) wird je nach energetischem Niveau / Erreichen des Sanierungsobjektes gewährt:
– Tilgungszuschuss von 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
– Tilgungszuschuss von 10,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70
– Tilgungszuschuss von 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85
– Tilgungszuschuss von 5,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100
– Tilgungszuschuss von 2,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) – Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen der energetischen Sanierung sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 50.000,- € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

KfW-Energieeffizient Bauen (153)
Gefördert werden die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit einem Darlehen. Förderfähige Standards auf Grundlage der geltenden Energie-Einsparverordnung (EnEV2009) sind: KfW-Effizienzhaus 40, – KfW-Effizienzhaus 55 (einschließlich Passivhaus) und KfW-Effizienzhaus 70. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000,- € je Wohneinheit

– Effektivzins von 3,91 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 3,75 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,01 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,06 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss wird je nach Erreichen des KfW-Effizienzhausziels gewährt:
– Tilgungszuschuss von 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40
– Tilgungszuschuss von 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 55

KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (124) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften (134) mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten bzw. bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils bei einem Darlehenshöchstbetrag von 100.000,- €.

– Effektivzinssatz von 4,01 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,11 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,58 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,16 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,68 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)

Die aktuellen Zins-Konditionen für Kommunen im Ãœberblick:

KfW-Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157)
Gefördert wird die energetische Sanierung von allen Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Investitionskosten.

– Effektivzinssatz von 2,22 bis 6,77 %
(max. Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)
(max. Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)

KfW-Kommunal Investieren (148)
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten bei einem Förderhöchstbetrag von 25 Mio € je Vorhaben.

– Effektivzinssatz von 4,01 % bis 8,56 % (max. Laufzeit 10 Jahre, max. 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,27 % bis 8,83 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,47 % bis 9,04 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,32 % bis 8,88 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max.5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,63 % bis 9,20 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max. 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)

Empfehlung:
Unabhängige und neutrale Energiespar – Experten für Wohngebäude und nichtwohngebäude werden deutschlandweit im Portal „Energieberater-Suche“ unter www.Energieberater-Suche.de unter Angabe von Qualifikation, Zertifizierung, Tätigkeitsschwerpunkt und regionalem Bezug gelistet. Nutzen Sie die Kompetenz unabhängiger und neutraler Beratung in Ihrer Region.

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Ing.-Büro EnergieSystem
Dipl.-Ing. Carsten Heidrich
Grubeleck 9
24628 Hartenholm
Büro 04195 / 99 00 890
Fax 04195 / 99 00893
Web www.EnergieSystem.de

Staatliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen sollte möglich gemacht werden

Energetische Sanierungsmaßnahmen im Zuge von Energieeffizienz beschäftigen derzeit die Politik. Vor dem Hintergrund der Katastrophe in Japan und der daraus folgenden Atomdebatte in Deutschland wird das Thema Energiesparen immer wichtiger. Sollten die deutschen Atomkraftwerke in Folge der Ereignisse in Fukushima früher als noch Ende 2010 beschlossen stillgelegt werden, muss Deutschland Energie sparen, da sonst der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Fast 40 % des deutschen Energieverbrauchs fallen auf Gebäude. Da diese jedoch mehrheitlich vor Einführung der Energiesparverordnung im Jahre 1999 erbaut wurden, liegt hier ein großes Einsparpotential.
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Gebäudesanierung

Rheinische Post: Röttgen will Gebäudesanierung steuerlich absetzbar machen
Düsseldorf (ots) – Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) will die staatliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung deutlich ausbauen.
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Förderprogramm für energetische Einzelmaßnahmen

Nach mehrmonatiger Pause startete die KfW Bankengruppe im März erneut ihr Förderprogramm für energetische Einzelmaßnahmen. Welche Möglichkeiten sich dadurch für Haus- und Wohnungseigentümer ergeben, weiß das Immobilienportal immowelt.de.
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Förderkredit mit attraktiven Konditionen oder eines Investitionszuschusses

KfW fördert ab 01. März Teilmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden
Frankfurt (ots) – Bauherren können wählen zwischen einem Förderkredit mit attraktiven Konditionen und einem Investitionszuschuss
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Die Investition in Hochleistungsdämmung lohnt sich langfristig – niedrige Zinsen und Fördergelder nutzen

(djd/pt). Immobilienbesitz ist für die Deutschen schon immer die sicherste Art der Altersvorsorge gewesen. Statt Miete zu zahlen, baut man durch die Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung wertbeständiges Vermögen auf. In fortgeschrittenem Alter lebt man miet- und finanzierungsfrei, zudem kann das eigene Haus oder die eigene Wohnung auch der nächsten Generation nützlich sein. Wie bei anderen Geldanlagen kommt es aber auch bei Immobilien darauf an, wie clever man sein Geld investiert.
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