Artikel-Schlagworte: „ELENA Verfahren“

 

Am 3. Dezember 2011 wird das ELENA-Verfahren eingestellt

Heute wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 3. Dezember 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.
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ELENA: Teure Löschung tausender Datensätze nötig

Der elektronische Entgeltnachweis ELENA ist nach langem Hin und Her endgültig tot. Die Löschung der bisher gesammelten Daten wird noch einmal viel Geld verschlingen. Und neuer Ärger steht bereits ins Haus.
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Das ELENA-Verfahren für die Lohnabrechnung wurde heute vom Bundesrat aufgehoben

Ab heute ist es amtlich, die Länder billigen das Gesetz, mit dem der deutsche Bundestag das momentan durchgeführte ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) aufhebt. Gleichzeitig im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, umfassend zu prüfen, welche der bereits erhobenen Lohnabrechnungs-Daten im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren zu löschen sind. Die hierzu notwendigen Gesetzentwürfe sollen schnellstmöglich vorgelegt werden.
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Abschaffung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)

Die stellvertretende FDP-Sprecherin KATHRIN KLAWITTER teilt mit:
Berlin. Zur Abschaffung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) erklärt FDP-Generalsekretär CHRISTIAN LINDNER:
„Der elektronische Entgeltnachweis hätte den Datenschutz verletzt und mehr Bürokratie für den Mittelstand gebracht. Deshalb hat die FDP dieses Projekt immer kritisch gesehen. Die heutige Beerdigung ist eine gute Nachricht.
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Bund der Steuerzahler begrüßt das Aus von ELENA

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die überfällige Aussetzung des umstrittenen Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Damit wird der vom BdSt seit langem geforderte Schritt endlich vollzogen.
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ELENA vor dem Ende

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Kanzlei SH+C in Regensburg. Als Grund geben die Ministerien in erster Linie die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur an.
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So denken die Anwender über das Ende von ELENA

Die Datenschützer freuen sich, Arbeitgeber und Kommunen sind einerseits erleichtert, andererseits beklagen sie sich über die hohen entstandenen Kosten. Doch wie stehen eigentlich die Anwender selbst zum Ende von ELENA? Erste Reaktionen hat das Fachmagazin LOHN+GEHALT nun in einer Blitzumfrage unter knapp 400 Lohnbuchhaltern und anderen direkt Betroffenen erhoben.
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Gute Nachrichten für Entgeltabrechnungsdienstleister und Personalbüros

Die Wirtschaft musste Millionen investieren, um dem staatlichen Bedarf nach Information gerecht zu werden, neue Software- Anwendungen wurden entwickelt, Formulare erstellt und Mandanten mit detailversessenen Kündigungsabläufen verärgert.
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ELENA nicht mit ELSTAM verwechseln !!!

Das Bundesfinanzministerium informiert:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt, das Verfahren zum „Elektronischen Einkommensnachweis“ einzustellen.
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“Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.”
by Otto Fürst von Bismarck