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Artikel-Schlagworte: „Eigentumswohnung“



Vermietung an Angehörige

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die Vermietung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen zu Wohnzwecken gilt als eines der Steuersparmodelle. Dies ist dadurch bedingt, dass durch hohe Werbungskosten, welche insbesondere durch die aufgrund der Fremdfinanzierung entstehenden Schuldzinsen, hohen Abschreibungs- und Erhaltungsaufwendungen steuerlich abziehbare Verluste entstehen können. Oft liegt bei der Vermietung an fremde Dritte auf Dauer Einkunftserzielungsabsicht vor, weswegen dies steuerlich unbedenklich ist.
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KfW senkt die Zinsen einiger Darlehensförderungen

Zum 25. Mai 2011 senkte die KfW die Zinsen einiger Darlehensförderungen. Profitieren können davon vor allem Bauherren und Hauseigentümer die umfassende Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus planen oder bereits sanierten Wohnraum erwerben. Auch kommunale Förderungen für die energetische Gebäudemodernisierung öffentlicher Gebäude können ab sofort von Städten und Gemeinden zu verbesserten Zinskonditionen beantragt werden.

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Die aktuellen Zins-Konditionen im Ãœberblick:

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) – Effizienzhaus
Gefördert werden die energetische Sanierung von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden zu KfW-Effizienzhäusern sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen.
Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 75.000,- € je Wohneinheit.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (= Erlass der Kreditsumme) wird je nach energetischem Niveau / Erreichen des Sanierungsobjektes gewährt:
– Tilgungszuschuss von 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
– Tilgungszuschuss von 10,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70
– Tilgungszuschuss von 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85
– Tilgungszuschuss von 5,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100
– Tilgungszuschuss von 2,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) – Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen der energetischen Sanierung sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 50.000,- € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.

– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

KfW-Energieeffizient Bauen (153)
Gefördert werden die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit einem Darlehen. Förderfähige Standards auf Grundlage der geltenden Energie-Einsparverordnung (EnEV2009) sind: KfW-Effizienzhaus 40, – KfW-Effizienzhaus 55 (einschließlich Passivhaus) und KfW-Effizienzhaus 70. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000,- € je Wohneinheit

– Effektivzins von 3,91 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 3,75 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,01 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,06 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)

Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss wird je nach Erreichen des KfW-Effizienzhausziels gewährt:
– Tilgungszuschuss von 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40
– Tilgungszuschuss von 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 55

KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (124) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften (134) mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten bzw. bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils bei einem Darlehenshöchstbetrag von 100.000,- €.

– Effektivzinssatz von 4,01 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,11 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,58 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,16 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,68 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)

Die aktuellen Zins-Konditionen für Kommunen im Ãœberblick:

KfW-Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157)
Gefördert wird die energetische Sanierung von allen Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Investitionskosten.

– Effektivzinssatz von 2,22 bis 6,77 %
(max. Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)
(max. Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)

KfW-Kommunal Investieren (148)
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten bei einem Förderhöchstbetrag von 25 Mio € je Vorhaben.

– Effektivzinssatz von 4,01 % bis 8,56 % (max. Laufzeit 10 Jahre, max. 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,27 % bis 8,83 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,47 % bis 9,04 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,32 % bis 8,88 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max.5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,63 % bis 9,20 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max. 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)

Empfehlung:
Unabhängige und neutrale Energiespar – Experten für Wohngebäude und nichtwohngebäude werden deutschlandweit im Portal „Energieberater-Suche“ unter www.Energieberater-Suche.de unter Angabe von Qualifikation, Zertifizierung, Tätigkeitsschwerpunkt und regionalem Bezug gelistet. Nutzen Sie die Kompetenz unabhängiger und neutraler Beratung in Ihrer Region.

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Ing.-Büro EnergieSystem
Dipl.-Ing. Carsten Heidrich
Grubeleck 9
24628 Hartenholm
Büro 04195 / 99 00 890
Fax 04195 / 99 00893
Web www.EnergieSystem.de

Steuersparmodell Eigentumswohnung

Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehören zu Deutschland wie der Kölner Dom; aber auch der Kölner Dom als Immobilie passt nicht zu jeder Familie. Der Beitrag schildert, aus welchen Gründen die gute Idee zum Alptraum werden kann.
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Schadensersatzansprüche – Keine Anrechnung von Steuervorteilen

In den vergangenen Jahren wurden zahllose Anleger zum Erwerb sog. Schrottimmobilien veranlasst. Sie wurden sehr häufig über den tatsächlichen Verkehrswert der Eigentumswohnung getäuscht. Vermeintlich tolle Gelegenheiten, entpuppten sich als teilweise existenzvernichtende Anlageentscheidungen. Denn regelmäßig wurden Anleger zur vollständigen Finanzierung des Kaufpreises ohne jedes Eigenkapital veranlasst. Den geschädigten Anleger wurde regelmäßig mit der Wohnung die Finanzierung ebenfalls vermittelt.
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Modernisierung von Wohngebäuden – KfW Sanierungsprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert ab dem 1. März 2011 wieder eine schrittweise Modernisierung von Wohngebäuden. Das kann die Dämmung der Fassade oder der Geschossdecke sein sowie den Einbau neuer Fenster, Heizungs- oder Lüftungstechnik betreffen. Wichtig ist, dass die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden. Anträge können Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen – vor dem Start der Maßnahmen – stellen.
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Förderprogramme für den Kauf oder Bau vom Haus oder der Eigentumswohnung

Egal, ob vom Bund oder vom Land, ob für energieeffizientes oder altersgerechtes Wohnen – private Bauherren können von unzähligen Förderprogrammen profitieren. Und damit bares Geld sparen.
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Rückwirkende Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen verfassungswidrig

Beschluss vom 07.12.10 BFH IX R 70/07
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2010 IX R 70/07 das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er die rückwirkende Einführung einer Regelung über die Aufteilung von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen auf die Laufzeit des Erbbaurechts für verfassungswidrig hält.
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Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen von 3,5 v. H. auf 4,5 v. H. des Immobilien-Kaufpreises ab 1. Januar 2011

Keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer!
Bund der Steuerzahler fordert von niedersächsischen Landtagsfraktionen, auf geplante Abgabenverschärfung zu verzichten
Der Bund der Steuerzahler fordert die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags auf, die Pläne zur Anhebung der Grunderwerbsteuer von 3,5 v. H. auf 4,5 v. H. des Immobilien-Kaufpreises ab 1. Januar 2011 fallen zu lassen. Die Abgabenverschärfung, die insbesondere Familien beim Grundstückserwerb und der Wohneigentumsbildung hart treffe, sei angesichts steigender Steuereinnahmen haushaltspolitisch nicht zu rechtfertigen. Die erwarteten Mehreinnahmen für das Land in Höhe von 66 Millionen Euro im Jahr sollten durch Einsparungen erwirtschaftet werden.
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Denkmalschutz: Kostenloser Ratgeber Wohnen in einem Baudenkmal

Fast eine Million Gebäude stehen in der Bundesrepublik unter Denkmalschutz. Darunter viele Wohnimmobilien. Sie alle haben ihren besonderen Reiz, sind allerdings in der Unterhaltung aufwändiger als normale Häuser. Auch die Sanierung ist technisch oft komplizierter und muss mit den Behörden detailliert abgestimmt werden. Zum Umgang mit Baudenkmälern hat der Verband Privater Bauherren (VPB) jetzt einen neuen Ratgeber zusammengestellt. Er heißt „Wohnen im Baudenkmal“ und kann auf der Website www.vpb.de im Bereich „Services“ kostenlos heruntergeladen werden.
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In 7 Staaten kann das häusliche Arbeitszimmer abgesetzt werden

Das häusliche Arbeitszimmer „war schon immer ein beliebtes Streitobjekt zwischen Finanzamt und Steuerzahlern“, weiß Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmitglied bei Ecovis. Seit 1996 hat der deutsche Gesetzgeber zudem die Möglichkeiten, die Kosten für das Heimbüro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen, sukzessive eingeschränkt.
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