Artikel-Schlagworte: „doppelte Haushaltsführung“
Doppelte Miete als Werbungskosten von seiner Einkommenssteuer absetzen
Wer aus beruflichen Gründen umzieht und dabei vorrübergehend für zwei Wohnungen aufkommen muss, kann diese doppelte Miete als Werbungskosten von seiner Einkommenssteuer absetzen.
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Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung auch absetzbar bei Zweitwohnung in einer Entfernung von 144 km zur Arbeitsstätte
(Kiel) Der 11. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf) hat ein Wohnen „am Beschäftigungsort” angenommen und Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung zum Abzug zugelassen, obwohl die Zweitwohnung der Klägerin 144 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt lag und die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte mit dem ICE eine Stunde dauerte.
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Durch beruflich veranlassten Umzug anfallende doppelte Miete kann als Werbungskosten abgezogen werden
Urteil vom 13.07.11 VI R 2/11
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. Juli 2011 VI R 2/11 entschieden, dass Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein können.
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Doppelte Haushaltsführung - Mehrbelastungen steuermindernd geltend machen
Ein Leben in doppelten Haushalten in verschiedenen Städten oder sogar Ländern stellt bei vielen Paaren zunehmend gelebte Realität dar. Die hierdurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen können Pendler als Ausgleich in Teilen steuermindernd geltend machen.
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Privat veranlasste Kosten für umgekehrte Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung nicht abziehbar
Beschluss vom 02.02.11 BFH VI R 15/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 2. Februar 2011 VI R 15/10 entschieden, dass Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts beruftstätigen Ehegatten zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar sind, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren.
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Doppelte Haushaltsführung steuerliche Vorteile
Mit doppelter Haushaltsführung Geld sparen
Bonn (ots) - Immer häufiger kommt es vor, dass Berufstätige für einen längeren Zeitraum einen zweiten Wohnsitz begründen, weil sie vom Arbeitgeber weit von zuhause eingesetzt werden. Im Rahmen von Projekttätigkeiten oder Entwicklungsschritten heißt es dann, während der Woche auf die Familie zu verzichten und in einer anderen Stadt einen zweiten Haushalt zu führen.
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Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß
Urteil vom 08.07.10 BFH VI R 10/08
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08 entschieden, dass die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß ist.
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Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus
Urteil vom 21.04.10 BFH VI R 26/09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09 entschieden, dass der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den Finanzgerichten (FG) herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist.
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Doppelte Haushaltsführung auch bei Wegzug vom Beschäftigungsort
Wenn Sie einen beruflich veranlassten Zweithaushalt am Beschäftigungsort einrichten, begründen Sie damit auch die doppelte Haushaltsführung selbst aus beruflichem Anlass.
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