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Artikel-Schlagworte: „Betriebsrente“



Altersvorsorge für Unternehmer

(jk) Es ist eine schon lange bekannte Tatsache, dass Unternehmer zu wenig für ihre Rente vorsorgen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entlastet längst nicht mehr die Staatskasse. Allzu viele Selbständige, die Kleinunternehmen oder Ich-AGs betreiben, können nur wenig für eine private Rentenvorsorge zurücklegen bzw. ansparen, weil sie mit ihrem Betrieb kein ausreichendes Einkommen erwirtschaften. So werden sie beim Renteneintritt schnell zum Sozialfall. Unerwartete Probleme gibt es aber auch bei mittelständischen Unternehmern. Häufig sind sie nicht optimal rentenversichert und beginnen vielfach zu spät damit, vorzusorgen, um den aktuellen Lebensstandard im Alter weiterhin halten zu können.
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Allianz friert im zweiten Jahr in Folge den Betriebsrenten-Zuschuss für die Mitarbeiter ein

Hamburg (ots) – 18. April 2011 – Der Marktführer im Bereich private Altersvorsorge, die Münchner Allianz Versicherung, friert 2011 zum zweiten Mal in Folge den Zuschuss für die Betriebsrente der Mitarbeiter ein. Wie das Wirtschaftsmagazin ‚Capital‘ (Ausgabe 5/2011, EVT 20. April) berichtet, ist auch für 2012 eine Zuzahlung unwahrscheinlich, da dafür die Tarifgehälter in diesem Jahr um fünf Prozent steigen müssten.
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Besteuerung von Alterseinkünften

Durch das Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen wurden früher stets nur mit dem so genannten “Ertragsanteil” besteuert. Beamtenpensionen unterlagen hingegen in vollem Umfang der Besteuerung, waren aber beitragsfrei. Diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom März 2002 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt.
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7 Milliarden Euro investierten 2008 Beschäftigte in ihre betriebliche Altersvorsorge

Wiesbaden (ots) – Beschäftigte in Deutschland investierten im Jahr 2008 durchschnittlich 273 Euro ihres Bruttojahresverdienstes über eine Entgeltumwandlung in ihre betriebliche Altersvorsorge. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 0,7% der Bruttoverdienste. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland entspricht das einem Gesamtvolumen von rund 7 Milliarden Euro.
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Pflichtversicherte Rentner sollten jetzt noch überprüfen, ob ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung rechtmäßig waren

Versicherungsverbund Die Continentale: Zu Unrecht gezahlte Krankenkassenbeiträge bis Jahresende zurückfordern
Dortmund (ots) – Pflichtversicherte Rentner sollten jetzt noch überprüfen, ob ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Jahr 2006 rechtmäßig waren. Darauf weist der Versicherungsverbund Die Continentale hin. Denn zu Unrecht gezahlte Beiträge können direkt von der zuständigen Krankenkasse zurückgefordert werden. Dabei ist jedoch grundsätzlich eine Verjährungsfrist von vier Jahren zu beachten. Für Beiträge aus dem Jahr 2006 ist der Stichtag also der 31. Dezember 2010.
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Beiträge für die Altersvorsorge werden vom Bruttolohn abgezogen

Mehr vom Brutto – Staat verzichtet bei Entgeltumwandlung auf Steuern und Abgaben
Noch immer wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben, bei der Teile vom Brutto-Lohn ohne Abzüge direkt aufs Vorsorge-Konto fließen. Wie die sogenannte Entgeltumwandlung funktioniert, erklärt die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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Haftung und Insolvenzschutz bei der betrieblichen Altersvorsorge

Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise sind viele Arbeitnehmer verunsichert, ob ihre Betriebsrente noch sicher ist. Wer mit einer betrieblichen Altersvorsorge für die Rente spart, muss sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers keine Sorgen um sein Geld machen. Wie der Gesetzgeber Sparer absichert, darüber informiert die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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Ansprüche aus Betriebsrente bleiben beim Jobwechsel erhalten

Ob Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit – wer ein Unternehmen vor dem eigenen Rentenbeginn verlässt, sollte wissen, was dann mit den Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge passiert. Darüber informiert die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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Betrieblich oder privat riestern – was lohnt sich mehr ?

Wer mit einer Riester-Rente für das Alter vorsorgen will, kann nicht nur zwischen verschiedenen Produkten wählen. Was viele nicht wissen: Riestern lässt sich mit privatem Vertrag ebenso wie in Form einer betrieblichen Altersvorsorge. Was es bei der Entscheidung zwischen betrieblich oder privat zu bedenken gilt, erklärt die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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Die Betriebsrente ist eine klassische Win- Win- Situation

Die betriebliche Altersversorgung ist eine besonders attraktive Form der Vorsorge für den Ruhestand. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entgeltumwandlung und kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt – das sind 2009 2.592 Euro jährlich – in den Aufbau einer Betriebsrente investieren.
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