Artikel-Schlagworte: „Betriebsausgabenabzug“

 

Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen Bewertung (BFH IV R 23/07)

Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen Bewertung – Begriff des Feldinventars und der stehenden Ernte – Entwicklungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des Verzichts auf die Aktivierung des Feldinventars – Auslegung allgemeiner Verwaltungsanweisungen – Verbindung einer Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO mit der Steuerfestsetzung
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Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen (BFH IV R 45/07)

Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung gemäß Â§ 24 UStG nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen

Die Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen.
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Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in Wirtschaftsjahren nach einer Einschlagsbeschränkung (BFH IV R 27/07)

Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach dem ForstSchAusglG in Höhe von 90 % ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wirtschaftsjahr nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung steuerlich zu erfassen sind. § 5 Abs. 2 ForstSchAusglG eröffnet dem Steuerpflichtigen in Erweiterung der Regelung in § 5 Abs. 1 ForstSchAusglG lediglich das Wahlrecht, Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen mit dem begünstigten Steuersatz gemäß Â§ 34b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG (nunmehr § 34b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) zu besteuern, auch wenn die Kalamitätsnutzung erst in einem Wirtschaftsjahr gezogen wird, welches einer Einschlagsbeschränkung nachfolgt.
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Firmenwagen 1 % Regelung, Fahrtenbuch, Betriebs PKW, Änderungen in 2010

Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz muss nach der sogenannten Listenpreisregelung mit 1 % des inländischen Listenpreises versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
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BFH Urteil GrS 1/06 – Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
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BFH Urteil X R 6/08 – Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß – Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen – Prinzip der intertemporalen Korrespondenz – Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben – Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich – Einbeziehung der Arbeitgeberanteile – Finanzierbarkeit der Neuregelung – Fehlende Korrespondenz in der Übergangszeit – Belastung bei Rentenbezug ab 2039 – Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar – Sachlicher Grund für gekürzte Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG – Unzureichende Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis 31.12.2009 ist hinzunehmen – Versicherungen, die nicht zwingend zu berücksichtigen sind – Zweck des Arbeitslosengeldes und Krankengeldes
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BFH Urteil VIII B 190/09 Glaubhaftmachung mittels Fahrtenbuch – Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regelung

Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung
1. Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren.
2. Dem steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt (gegen BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009 IV C 6 -S 2139- b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 2009, 633 Rn. 47).
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