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Artikel-Schlagworte: „Anlagevermögen“



Einnahme-Ãœberschussrechnung 2010/2011

Freiburg (ots) – Was sind Betriebseinnahmen beziehungsweise Betriebsausgaben? Zu welchem Zeitpunkt müssen diese erfasst werden? Was gibt es bei der Umsatzsteuer zu beachten? Worauf kommt es bei Reisekosten an? In der nunmehr siebten Auflage ihres Werkes „Einnahme-Ãœberschussrechnung 2010/2011“ gibt die Autorin Iris Thomsen Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Gewinn- und Verlustermittlung bei Selbstständigen.
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PwC-Umfrage: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist noch nicht in Rechnungswesen angekommen

Bilanzierung ohne BilMoG – Erst jeder vierte Mittelständler befolgt neue Regeln
Frankfurt am Main (ots) – PwC-Umfrage: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist noch nicht in Rechnungswesen angekommen / ‚Last-Minute‘-Umstellung bringt extremen Arbeitsaufwand / Bewertungsspielräume bleiben ungenutzt
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Voraussetzungen für steuerlich beachtliches Treuhandverhältnis (BFH I R 12/09)

Sind Aktien Gegenstand eines „Treuhandvertrags“, so sind auf sie entfallende Dividenden nur dann steuerlich dem „Treugeber“ zuzurechnen, wenn dieser sowohl nach den mit dem „Treuhänder“ getroffenen Absprachen als auch bei deren tatsächlichem Vollzug das Treuhandverhältnis in vollem Umfang beherrscht (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
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Abgrenzung zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen BFH III R 14/07

Erhöhte Investitionszulage für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe
Die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten ist eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des Druckgewerbes dient. Sie ist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 durch erhöhte Investitionszulage begünstigt.
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BFH III R 40/07 – Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert

Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

1. Der Geschäftswert ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht auf einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers beruhen, sondern auf dem Betrieb eines lebenden Unternehmens. Eine Bindung von Kunden an die Person des Unternehmers statt an das Unternehmen kommt auch bei Handelsunternehmen in Betracht, wenn überwiegend der Unternehmer nach außen in Erscheinung tritt und die Mitarbeiter, die Betriebsorganisation oder die Lage des Betriebes für den Erfolg unbedeutend sind.
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BFH Urteil IV R 48/07 Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

Sonderabschreibungen nach § 4 FördG können auch auf Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens vorgenommen werden.
FördG §§ 3, 4
EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, § 7
GewStG § 8 Nr. 1
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2007 6 K 5364/03 B
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Teilwertabschreibung errechnen

Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet die außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert. Diese ist geregelt in § 6 I 1 EStG. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung ist, dass die Wertminderung von Dauer und nicht nur vorübergehend ist.
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Staatlich gebilligte Bilanzfälschung Deutschlands Unternehmen bilanzieren wie es ihnen beliebt

openPr – Soll oder Haben: Die Unternehmen sollen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, haben aber ihre eigene Rechnungslegungsauslegungen. Falsche Bilanzen forcieren Marktverzerrungen und Finanzkrisen. Die Verantwortlichen bei dem elektronischen Bundesanzeiger, der BaFin, der Bundesbank und dem Bundesamt für Justiz sehen aber keinen Handlungsbedarf und die Politik schaut weg! Abhilfe ist nicht erwünscht! Es herrschen inzwischen Zustände, wie in einer Bananenrepublik! – von Jan-Henrik Boslak und Torben Mark Oehler
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BFH – X R 45/06 – Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft

Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

1. Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig.

2. Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.

3. Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen.
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Bilanzielle Behandlung von Pfandgeldern

Hat ein Getränkehändler einerseits an seinen Lieferanten Pfandgelder für die an ihn gelieferten Kästen und Flaschen gezahlt und andererseits von seinen Kunden Pfandgelder in gleicher Höhe vereinnahmt, so gleichen sich diese Vorgänge in der Regel bilanziell aus. Der Händler ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände berechtigt, in seiner Bilanz insoweit ein Verlustgeschäft auszuweisen.

AO § 39, § 162 Abs. 1 Satz 1
EStG 1997 § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4b, § 6
HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 266 Abs. 2 A. III. Nr. 6, § 266
Abs. 2 B. II. Nr. 4
Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 36/07
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 17. Mai 2006 1 K 2003/03 (EFG 2007, 19)
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