Artikel-Schlagworte: „Werbungskosten“
Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern
Änderung der Steuerbescheide nimmt das Amt vor. Kein weiterer Einspruch nötig.
Nach dem Urteil zur besseren Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern fordert der „Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.“ nun eine rasche Umsetzung der neuen Gesetzeslage. Zugleich begrüßen die Steuer-Experten des bundesweiten Vereins mit Sitz in Gladbeck den Rechtsspruch. „Dies ist eine weitere schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, sagt Gerd Wilhelm, stellvertretender Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins. Er erinnert daran, dass bereits die Einschränkung der Entfernungspauschale durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist.
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Reisekosten von Medizinern
Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed informiert: Für „gemischte“ Reisekosten von Medizinern besteht nach neuester Rechtsprechung kein generelles Abzugsverbot mehr.
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Wiedereinführung der Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten gefordert
Durch die Komplexität des Steuerrechts ist die Steuererklärung ohne steuerliche Hilfe oft nicht mehr auszufüllen. Das kann bei selbsterstellten Steuererklärungen zu einem erheblichen Qualitätsverlust führen und somit bei den Finanzämtern zu unnötigem Bearbeitungsaufwand. Die Bundessteuerberaterkammer plädiert für umfassende Steuervereinfachung und empfiehlt dem Steuergesetzgeber, den Kolitionsvertrag einzuhalten und die dort vorgesehene Wiedereinführung der Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten umzusetzen.
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Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber den Abzug von Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen, bis auf wenige Ausnahmen gestrichen. Nur noch ein Sparer-Pauschbetrag von € 801,00 (bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung) kann in Abzug gebracht werden, auch wenn höhere tatsächliche Werbungskosten nachgewiesen werden könnten. Besonders Kapitalanleger, die zur Refinanzierung Kredite aufgenommen haben, sind davon sehr betroffen.
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Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer - Weiterer Sieg für die Steuerzahler
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen.
„Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
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Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich
betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine
Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher
Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche
Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.
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Darlehenszinsen können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden (BFH VIII R 20/08)
Urteil vom 16.03.10 BFH VIII R 20/08
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. März 2010 VIII R 20/08 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.
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Die Grüne Jugend München lehnt es ab, die Münchner Olympiabewerbung 2018 aus Steuergeldern zu bezahlen
Dies beschloss sie auf ihrer Mitgliederversammlung am Mittwoch, 14.07.2010, anlässlich der Äußerungen von Willy Bogner, derer zufolge der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München für das fehlende Geld im Etat der Bewerbungsgesellschaft aufkommen sollen. Bevor es eine öffentliche Finanzspritze gibt, müsse die Landeshauptstadt aus der Bewerbung aussteigen, so der Wortlaut des Antrags der Grünen Jugend München.
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