Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich aufgrund des Urteils zum Solidaritätszuschlag darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag für Jahre ab 2007 nur noch vorläufig festzusetzen.
Steuerbescheide, die jetzt erst erlassen werden, ergehen automatisch vorläufig hinsichtlich des Solidaritätszuschlags. Sie brauchen also nichts zu unternehmen. Sofern Sie Ihren Bescheid über den Solidaritätszuschlag bereits haben und dieser Bescheid noch offen ist, sollten Sie jetzt Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 - Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de
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