Mindesthebesatz für Gewerbesteuer - Bundesverfassungsgericht Urteil


 


Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 27.01.2010, AZ 2 BvR 2185/04, eine für Unternehmen sehr wichtige Grundentscheidung getroffen, die einen wesentlichen Bereich der Betrieblichen Steuerlehre betrifft.



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Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeurteilt, dass die neue gesetzliche Vorgabe eines Mindesthebesatzes von 200% bei der Gewerbesteuer verfassungsgemäß ist. Damit ist die Taktik einiger Gemeinden, deutlich niedrigere Hebesätze anzubieten, um Unternehmen in den Einzugsbereich zu bringen, zukünftig ausgeschlossen. Für Unternehmen stellt sich mit Blick auf diese Entscheidung die Frage, wie zukünftig steuerliche Gesichtspunkte bei der Standortwahl berücksichtigt werden können.
Hier sollte eine steuerrechtliche Gesamtbetrachtung mit einem Rechtsexperten stattfinden.

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“Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker.”
by Albert Einstein

   


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