Kinderzuschlagrechner – Kindergeld Zuschlag Rechner – Kinderzuschlag online berechnen
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen zielgenau unterstützt werden. Die Bundesregierung hat einen Kinderzuschlag für Einkommensschwache eingeführt. Die Regelungen zum Kinderzuschlag sind zeitgleich mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Januar 2005 in Kraft getreten. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Mit dem neuen Gesetz erhalten sie pro Kind bis zu 140 Euro monatlich.
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Kinderzuschlagrechner
Dieser Rechner soll Ihnen Auskunft darüber geben, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt. Dabei beschränkt sich der Kinderzuschlagrechner auf häufig vorkommende Fälle von Haushalten von (Ehe-)Paaren oder Alleinerziehenden. Mindestens eine im Haushalt lebende Person muss dabei erwerbsfähig sein. (Studentenhaushalte und “Drei-Generationen-Haushalte” können nicht betrachtet werden.)
Die Prüfung und Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Feststellung des Bedarfs
Schritt 2: Erwerbseinkommen
Schritt 3: Anderes Einkommen und absetzbare Beträge
Schritt 4: Ergebnisse
Um die Prüfung und Berechnung des Kinderzuschlags einfach und überschaubar zu gestalten, können wir nicht alle Angaben abfragen, wie sie für das letztlich verbindliche Antragsverfahren notwendig sind. Bei der Feststellung des Bedarfs beschränken wir uns auf die Regelleistung, die tatsächliche Miete und die tatsächlichen Heizkosten sowie die Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende und bei Behinderung. Bei den Einkommen und absetzbaren Beträgen beschränken wir uns auf Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld I, Wohngeld und vergleichbare Leistungen. Einkommen aus Vermögen sowie das Vermögen selbst werden im Rahmen des Kinderzuschlagrechners nicht berücksichtigt.
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