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Kindergeld 2010



Kindergeld für ein volljähriges, pflegebedürftiges Kind
Für ein volljähriges und pflegebedürftiges Kind haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind seinen Unterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten kann. Diese für die Eltern zusätzliche finanzielle Belastung muss mit dem Kindergeld ausgeglichen werden.


Kindergeld bei Ausbildungsverhältnissen
Für einen Auszubildenden gibt es auch für die Zeit zwischen nicht bestandener Abschlussprüfung und
Wiederholungsprüfung.

Kindergeld trotz Studium im Ausland
Die Kindergeldberechtigung bleibt bestehen, wenn das Kind während eines Studiums außerhalb der europäischen Gemeinschaft seinen Wohnsitz im elterlichen Haushalt beibehält.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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