Der private Kauf von Gold ist steuerfrei


 


Privater Erwerb von Gold ist steuerlich unbeachtlich. Wird allerdings ein Gewinn aus einem so genannten privaten Veräußerungsgeschäft bei Ankauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erzielt, so unterliegt der Gewinn dem persönlichen Steuersatz.


Gold umsatzsteuerfrei erwerben
Der Kauf von Goldmünzen oder Goldbarren ist umsatzsteuerbefreit, sofern die Goldmünzen bzw. Goldbarren als Anlagegold zu qualifizieren sind.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 - Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de


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“Was klagt ihr über die vielen Steuern. Unsere Trägheit nimmt uns zweimal soviel ab, unsere Eitelkeit dreimal soviel und unsere Dummheit viermal soviel.”
by Benjamin Franklin

   


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