Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
weiterlesen: Was ändert sich 2010 ?
Kategorie 'Schenkungssteuer'
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1. Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß Â§ 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk “steuerfrei” geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen.
weiterlesen: Kein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung “erbschaftsteuerfrei” (BFH VII R 19/09)
Ein mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf AdV ist abzulehnen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt, ohne dass es einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf.
weiterlesen: Vorrang des Aussetzungsinteresses des Steuerpflichtigen vor den öffentlichen Interessen am Vollzug des Gesetzes (BFH II B 168/09)
Unabhängig von der Anzahl der Erwerber von Todes wegen können für die Summe der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG genannten Kosten eines Erbfalls pauschal nicht mehr als 10.300 € abgezogen werden.
weiterlesen: Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall (BFH II R 31/08)
Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer einheitlichen Zuwendung durch das FA wirksam
Ist das FA bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere freigebige Zuwendungen erkennbar davon ausgegangen, es liege eine einheitliche Zuwendung vor, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids.
weiterlesen: Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer einheitlichen Zuwendung durch das FA wirksam (BFH II R 54/07)
Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung
Die Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung ist auch dann gemäß Â§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nach der Steuerklasse III steuerpflichtig, wenn der Zuwendende zugleich der einzige Begünstigte der Stiftung ist.
weiterlesen: Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine Familien-Stiftung - Keine Zuwendung an sich selbst bei nur einem Begünstigten (BFH II R 22/08)
(OpenPr) Das Forschungsinstitut Seniorenwissenschaften der Kester-Haeusler-Stiftung untersucht derzeit eine größere Zahl von Fällen, die immer nach demselben Muster ablaufen. Eltern werden durch die Kinder überredet, das gesamte Vermögen oder wesentliche Teile hiervon schon zu Lebzeiten an die Kinder weiterzugeben.
weiterlesen: Schenkungen an Kinder
Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei Überentnahmen zur Schenkungsteuertilgung
§ 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt eine Einschränkung seines Anwendungsbereiches für den Fall einer Überentnahme zur Tilgung der für den Erwerb festgesetzten Schenkungsteuer weder mit Blick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift noch unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Auslegung zu.
ErbStG § 13a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 Nr. 3, § 10 Abs. 8
Urteil vom 11. November 2009 II R 63/08
Vorinstanz: FG Münster vom 21. August 2008 3 K 4920/06 Erb (EFG 2009, 278)
weiterlesen: BFH II R 63/08 Vermögen des Unternehmers nicht generell geschützt - Bezahlung der Schenkungsteuer aus privaten Mitteln
1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten.
2. Bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung ist bei der Steuerberechnung gemäß Â§ 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG für die Bestimmung der Steuerklasse auf das jeweilige Verhältnis des Anfallberechtigten zu den Stiftern abzustellen.
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9, § 15 Abs. 2 Satz 2
Urteil vom 30. November 2009 II R 6/07
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 10. Januar 2007 4 K 1136/02 Erb (EFG 2007, 533)
weiterlesen: BFH Urteil II R 6/07 Steuerberechnung bei Auflösung einer Familienstiftung - Einheitliche Zuwendung der Stiftung - Anwendung der Steuerklassen - Kein mehrfacher Ansatz des persönlichen Freibetrags


