Archiv für die Kategorie „Kirchensteuer“

 

Was an Änderungen in 2012 auf die Bundesbürger zukommt

Trotz Euro- und Schuldenkrise zeigt sich die deutsche Wirtschaft stabil. Die Konjunktur bleibt auf dem Wachstumspfad und die Zahl der Beschäftigten steigt. Der Bundesfinanzminister darf sich auch im kommenden Jahr über höhere Steuereinnahmen freuen. Als Gegenleistung möchte die Regierung ab 2012 Beschäftigte, Familien und Vorsorgesparer stärker entlasten. Zahlreiche Maßnahmen sind inzwischen beschlossen: So steigt die Werbungskosten-Pauschale für Berufstätige, werden Einzahlungen in die private Altersvorsorge stärker gefördert, sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und verbessert sich die Situation für Eltern mit Kindern.
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Abführung der Kirchensteuer auf Finanzerträge - Kirchensteuerpflicht soll durch die Banken festgestellt werden

Götzl gegen Prüfung der Kirchensteuerpflicht durch Banken
München (ots) - Die Bundesregierung plant, die Banken zu zwingen, die Kirchensteuerpflicht jedes Kunden zu überprüfen und die Steuer bei Finanzerträgen direkt abzuführen. Bislang übernehmen Banken die Abführung der Kirchensteuer nur, wenn der Kunde ihnen seine Abgabepflicht gemeldet hat. Möchte ein Kunde seine Kirchensteuerpflicht der Bank nicht mitteilen, muss er die Steuer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung abführen. Mit der angestrebten Neuregelung soll dieses Wahlrecht nicht mehr bestehen.
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49,7 Millionen Euro Schwarzgeld bei der evangelischen Kirche

Neue Westfälische (Bielefeld): Millionen-Schwarzgeld bei Evangelischer Kirche
Bielefeld (ots) - 49,7 Millionen Euro Schwarzgeld sind bei der evangelischen Kirche im Kreis Herford entdeckt worden. Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Montagsausgabe).
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Steuern berechnen kann jeder

Steuern berechnen ist nicht mehr nur mit professioneller Hilfe möglich. Dank der neusten Software zur Steuerberechnung können das inzwischen auch Laien selbst erledigen.
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Kürzlich sorgte wieder die sog. “Kirchensteuer” für Schlagzeilen

Laut Bundesverfassungsgericht “kann zwar nicht das einkommensteuerrechtlich ermittelte Einkommen des nicht einer Kirche angehörenden Ehegatten, wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten den Gegenstand der Besteuerung bilden” (BVerfG, Pressemitteilung Nr. 105/2010 vom 12.11.2010 zu Urteil 2 BvR 816/10 vom 28.10.2010). Also selbst wer keiner Kirche angehört, kann aufgrund des Ehepartners ggf. zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet sein. Obendrein: Riesige staatliche Zahlungen an die Kirchen sowie riesige steuerliche Vorteile für die Kirchen werden ja faktisch von jedem finanziert. Ist das gerecht? Jedenfalls gegenwärtig: Nein! Kann man wenigstens gegen diese “Kirchensteuererklärung” des BVerfG etwas unternehmen? Jedenfalls gegenwärtig: Ja!
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Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Verbrauchssteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Kirchensteuer … Hilfe !

Vor lauter lauter Steuern weiß man doch heutzutage gar nicht mehr wo einem der Kopf steht. Bevor Sie aber noch ganz verzweifeln, können Sie sich einfach Hilfe von professionellen und promovierten Steuerberatern holen.
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Kürzung staatlicher Zuwendungen an Kirchen

(ots) - Heißes Eisen - Mit der angestrebten Kürzung staatlicher Zuwendungen an Kirchen packen Landespolitiker ein heißes Eisen an. Die Pläne könnten hitzige Diskussionen entfachen und in Niedersachsen zum Beispiel die Haushaltsberatungen der Regierungskoalition am kommenden Wochenende belasten. Klar ist, dass es in der gegenwärtigen Finanznot des Staates im Grunde keine Tabus beim Sparen geben darf. Insofern könnten auch Gelder für die Kirchen auf den Prüfstand kommen - zumal, wenn es sich dabei zum Teil um Leistungen handelt, deren Ursprung mehr als 200 Jahre zurückliegt.
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Kirchensteuer ja oder nein ?

Diese Frage beschäftigt so manches Ehepaar, bei dem der Hauptverdiener konfessionslos und damit nicht kirchensteuerpflichtig ist. Verfügt der andere Ehepartner trotz Kirchenmitgliedschaft über gar keine oder nur sehr niedrige Einkünfte, muss monatlich keine Kirchensteuer gezahlt werden.
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Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer

Berlin (ots) - Zur Forderung des Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministeriums der Finanzen, Prof. Dr. Clemens Fuest, den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer einzuschränken, erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
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