Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
weiterlesen: Was ändert sich 2010 ?
Kategorie 'Erbschaftssteuer'
Noch fehlen die politischen Mehrheiten – dennoch dürfte es in den kommenden Jahren zu Änderungen bei der Erbschaftsteuer kommen: Experten rechnen mit höheren Steuersätzen und sinkenden Freibeträgen. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten lassen sich finanzielle Belastungen vermeiden oder zumindest verringern.
weiterlesen: Erbschaftsteuer sparen
Wohnen Verstorbener und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland, stellen sie oft überraschend fest, dass Deutschland noch Erbschaftsteueransprüche anmeldet. Das betrifft beispielsweise ältere Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, die in wärmere Gefilde umgezogen sind und die nach dem Verlassen der alten Heimat Mietimmobilien oder die Beteiligung an einer Firma zurückgelassen hatten.
weiterlesen: Keine höhere Erbschaftsteuer beim Auslandsumzug
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 II R 23/09 entschieden, dass die auf geerbten Forderungen ruhende latente Einkommensteuerlast des Erben bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann.
weiterlesen: Kein Abzug latenter Einkommensteuer bei der Erbschaftsteuer Urteil BFH II R 23/09
Viel zu sehr auf die leichte Schulter nehmen Inhaber familiengeführter Unternehmen das Thema Unternehmens-nachfolge. Wie Dieter Philipp, Vorstand der PHINER AG in München, in einem Pressegespräch erklärte, müssen nach Angaben des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn (IFM) 8% der verkaufswilligen Unternehmen ihre Betriebe stilllegen oder stehen im Rahmen der Erbfolge vor dem wirtschaftlichen Ende, weil Erbberechtigte auf sofortiger Auszahlung bestehen. Eine frühzeitige Planung wäre für alle Beteiligten vorteilhaft und nützlich.
weiterlesen: Frühzeitige Nachfolgeregelung bewahrt kleine und mittel-ständische Firmen vor dem Aus
Die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Verwandtschaft eines Adoptivkindes zum Erblasser bereits vor dem Erbfall durch Aufhebung des Annahmeverhältnisses erloschen ist .
weiterlesen: (BFH II R 46/08) Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
1. Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, liegt keine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an den anderen Gesellschafter vor (Bestätigung der Rechtsprechung, Abweichung von R 18 Abs. 3 ErbStR) .
weiterlesen: (BFH II R 28/08) Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter
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Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gemäß Â§ 227 AO.
weiterlesen: Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens (BFH II R 25/08)
Die Kosten einer Erbauseinandersetzung sind gemäß Â§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverständige.
weiterlesen: Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten (BFH I R 37/08)


