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Archiv für die Kategorie „Arbeitsmarkt“

News um den Arbeitsmarkt und der Jobsituiation 2012 / 2013



Welche Risiken bestehen, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird?

Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, erläutert, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten.

Frankfurt, 26. März 2013 – Mit einem Aufhebungsvertrag heben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis auf. Ein solcher Vertrag wird dem Arbeitnehmer häufig dann vom Arbeitgeber angeboten, wenn dieser ohnehin bereits mit dem Gedanken einer Kündigung spielt. Auch Arbeitnehmer haben häufig ein Interesse an einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Beispielsweise wenn sie einen Arbeitsplatzwechsel anstreben, lange Kündigungsfristen haben und vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen.
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Ist Zeitarbeit grundsätzlich verwerflich ?

Der Fall amazon hat wieder einmal der Diskussion um die „böse“ Zeitarbeit neuen Zündstoff gegeben. Aber Zeitarbeit wegen dieses Falls insgesamt als verwerflich abzustempeln ist nicht sehr ratsam. Sie ist ein wichtiges und wertvolles Instrument für die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Zum einen gibt es viele Unternehmen die für ihr Saisongeschäft oder ihre Auftragsspitzen kurzfristig und kurzzeitig Personal brauchen. Auf der anderen Seite sind durch die Zeitarbeit in der Vergangenheit unzählige Menschen aus der Arbeitslosigkeit wieder in Arbeit gekommen.
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Drei Säulen auch für Minijobber

So genannte Minijobber sind seit Jahresbeginn auch gesetzlich rentenversichert. Zwar dürfen sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
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Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.08.2012 (Az.: 3 Sa 234/12) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Das Gebot der Zeugnisklarheit habe zwar zur Folge, dass das Zeugnis in sich nicht widersprüchlich sein dürfe. Daraus folge jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses einen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote ergebe sich nur dann, wenn die Einzelbeurteilungen des Arbeitnehmers beziehungsweise der sonstige Zeugnisinhalt zwingend zu dem Schluss führen, dass die vom Arbeitnehmer verlangte bessere Endbeurteilung auch sachgerecht sei.
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Online Lehrstellenmarkt

Ausbildungs-Recruiting: meinestadt.de und AUBI-plus starten gemeinsames Lehrstellenanzeigen-Bundle
Für viele Betriebe wird es in den kommenden Jahren immer schwieriger, qualifizierte Auszubildende zu finden. Deshalb vereinen die beiden großen deutschen Lehrstellenmärkte meinestadt.de und AUBI-plus ab sofort ihre Kräfte in einem neuen Recruiting-Produkt. Mit dem neuen Bundle “Premium Lehrstelle Präsenz Pro” können Betriebe sich zielgruppengenau und reichweitenstark als attraktiver Ausbilder einem großen Bewerberpool präsentieren. So müssen sie ihre vakanten Jobangebote nur noch einmal schalten und erscheinen damit gleichzeitig bei meinestadt.de und AUBI-plus – und dies drei Monate lang.
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30-Stundenwoche – ist das wirklich ernst gemeint?

Wie ernst müssen wir den Aufruf linker Wissenschaftler, Gewerkschafter und Politiker zur Einführung der 30-Stundenwoche zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihrer sozialen Folgen nehmen?

Tatsache ist, daß uns die Transformation der Sozialen Marktwirtschaft mit dem Ziel Wohlstand für alle in eine beutekapitalistische Lobbydemokratur zusehends in ein gesellschaftliches Desaster führt. Millionen können bereits heute nicht von ihrer Arbeit leben. Im Alter ist ihnen bittere Armut sicher. Prekäre Arbeitsverhältnisse, zeitlich befristet und schlecht bezahlt, machen jede Lebensplanung unmöglich. Die langfristigen Folgen dieser offensichtlich politisch gewollten Proletarisierung für die Sozialsysteme sind katastrophal.
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SPIEGEL JOB – Neues Magazin für Berufseinsteiger – Sonderheft ab 30. April im Handel

Pünktlich zum Tag der Arbeit geht am Vortag, 30. April, das neue Sonderheft SPIEGEL JOB an den Start. Das Magazin richtet sich an Studenten, die sich über den Einstieg ins Berufsleben informieren möchten, an junge Akademiker, die am Beginn ihrer Karriere stehen, und Young Professionals, die bereits erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt haben.
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