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Archiv für 4. August 2010

Erziehungszeit ist anrechenbar und macht Riestern möglich

Mütter oder Väter, die in der Erziehungszeit weniger Einkommen haben, müssen keine Nachteile bei der gesetzlichen Altersvorsorge befürchten. Kindererziehungszeiten werden dem Rentenkonto – wie eine Beschäftigung – als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben. Wie sich daraus auch Vorteile fürs Riestern ergeben, erklärt die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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