Archiv für 29. Juli 2010
Beschluss: Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer – Rote Karte für den Gesetzgeber
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 13/09) zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Demnach erklärt das Gericht die ab 2007 geltende rigide Einschränkung des steuerlichen Abzugs für grundgesetzwidrig, wonach das Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ des Steuerpflic htigen bildet.
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Mehr Netto vom Brutto – Allergiker sparen Steuern
Frankfurt (ots) – „Mehr Netto vom Brutto“ – dieses Ziel hat die SKD Frankfurt sich auf die Fahnen geschrieben. Zur Erreichung dieses Ziels bietet sie unter dem Namen „Fairmögensbildung®“ nicht nur ein ganzheitliches und nachhaltiges Konzept für Vermögensaufbau und Altersvorsorge, sondern weist auch regelmäßig auf ungenutzte Sparpotenziale hin – diesmal dreht sich alles um die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten.
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Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich
betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine
Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher
Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche
Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.
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Die Flickschusterei und das Hin und Her bei der Rentenformel muss endlich ein Ende haben
Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG fordert eine Vereinfachung der Rentenformel, die eine dynamische Versorgungsentwicklung mit einer Mindestrente und Steigerungsraten sicherstellt, wie sie in der Beamtenversorgung praktiziert wird.
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Kosten der Bankenrettung – 52 Milliarden Euro (Studie)
Berlin (ots) – Die Rettung der deutschen Banken in Folge der Finanzkrise wird Bund und Länder voraussichtlich zwischen 34 und 52 Milliarden Euro kosten. Dies entspricht 1,4 bis 2,2 Prozent des BIP, bzw. 417 bis 632 Euro je Einwohner. Zu diesem Ergebnis kommt der Finanzmarktexperte Prof. Dr. Christoph Kaserer in einer Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die heute in Berlin vorgestellt wurde. Diese direkten fiskalischen Kosten zur Stützung des Bankensektors haben zu 80 Prozent die von Bund und Ländern kontrollierten Finanzinstitute zu verantworten.
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