Archiv für 22. Juli 2010
DStV unterstützt die jüngste Initiative einiger Bundestagsabgeordneter zur Steuervereinfachung ausdrücklich
Steuervereinfachung nicht auf die lange Bank schieben!
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterstützt die jüngste Initiative einiger Bundestagsabgeordneter zur Steuervereinfachung ausdrücklich. Angesichts der Tatsache, dass eine große Steuerreform weiter auf sich warten lässt, hält der DStV den Plan der Parlamentarier, wenigstens Teilbereiche des Fiskalrechts praxisgerecht zu reformieren, für einen Schritt in die richtige Richtung.
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Lieber befristete Arbeit als unbefristet arbeitslos
Südwest Presse: Kommentar zum Thema Arbeitsmarkt
Ulm (ots) – Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist bekannt für markige Sprüche. „Lieber befristete Arbeit als unbefristet arbeitslos“ ist so einer. Mit ihm argumentierte er 1984 für sein Beschäftigungsförderungsgesetz.
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Grundsteuererlass bei Mietausfall: BFH entscheidet im Haus & Grund-Musterverfahren
Betroffene Vermieter können Rechtsbehelfe einlegen
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird in naher Zukunft darüber entscheiden, ob die 2008 beschlossene Beschränkung des Grundsteuererlasses für Vermieter rechtmäßig ist (Aktenzeichen II R 36/10). Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund führt einen entsprechenden Musterprozess und rät anderen von der Rechtsänderung betroffenen Vermietern, mit Verweis auf dieses Musterverfahren Einspruch oder Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Grundsteuererlasses einzulegen.
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Erbschaftsteuer sparen
Noch fehlen die politischen Mehrheiten – dennoch dürfte es in den kommenden Jahren zu Änderungen bei der Erbschaftsteuer kommen: Experten rechnen mit höheren Steuersätzen und sinkenden Freibeträgen. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten lassen sich finanzielle Belastungen vermeiden oder zumindest verringern.
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Die Gartengestaltung – eine haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2006 vom 01.07.2010 (Az.: 4 K 2708/07) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden können, mit der Folge, dass sowohl der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für haushaltsnahe Dienstleistungen und der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für Handwerkerleistungen gewährt werden können.
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