Archiv für 21. Juli 2010
Darlehenszinsen können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden (BFH VIII R 20/08)
Urteil vom 16.03.10 BFH VIII R 20/08
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. März 2010 VIII R 20/08 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.
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