Archiv für 22. Juni 2010
Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn
„Zur Urlaubszeit können bis zu 156 Euro pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer als Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Erholungsbeihilfe kann dabei an den Arbeitnehmer in voller Höhe ausbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Pauschalierung anwendet.
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