Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:



Archiv für 18. Januar 2010

Die Steuerreform ist bezahlbar

Köln (ots) – Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat in den öffentlichen Haushalten zu massiven Defiziten geführt. Die Bundesregierung, aber auch Länder und Gemeinden stehen nun vor der Aufgabe, Einnahmen und Ausgaben ins Lot zu bringen und die Schuldengrenzen einzuhalten.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen

Ehegattensplitting
Ehepaare, die nicht dauerhaft getrennt leben, können bei der Einkommensbesteuerung zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen. Entscheiden sie sich für das Ehegattensplitting, werden die Ehegatten steuerlich so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielen würde und als Alleinstehender nach dem Grundtarif zu versteuern hätte.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Freibeträge für Kinder – Alleinerziehend – ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger ist. Die Freibeträge für Kinder basieren auf dem sächlichen Existenzminimum für Kinder und dem zu berücksichtigenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das sächliche Existenzminimum umfasst die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wie Nahrung, Wohnen und Kleidungsbedarf eines Kindes. In Deutschland beträgt der volle Freibetrag zur Sicherung des sächlichen Existenzminimums für ein Kind 4.368 Euro im Jahr (je Elternteil 2.184 Euro).
Diesen Beitrag weiterlesen »

Freibeträge für Kinder – Die Regelungen ab 1. Januar 2010

Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.

Im Laufe des Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger sind.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Links:


.