Archiv für 17. September 2009
Steuerschätzung durch das Finanzamt
Guten Tag,
ich habe es versäumt, als selbstständiger Unternehmer meine Steuererklärung bzw. den Jahresabschluss für das Finanzamt rechtzeitig und fristgerecht abzugeben.
Da ein Steuerberater in diesem Fall die
– Einnahmen Überschussrechnung
– Gesonderte Gewinnfestfeststellung
– Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung
erledigt, habe ich bis zum Jahresende ( 31.12 ) Zeit gehabt um dieses zu erledigen. Im März bekam ich eine Steuerschätzung, aus der hervorging das ich 6 mal mehr zahlen muß wie normalerweise die Steuer aus den Vorjahren ( Umsatzsteuer ). Zunächst habe ich den Betrag anstandslos an das Finanzamt überwiesen, denn ich hatte mir dabei gedacht, mit der Einnahmen Überschussrechnung bekomme ich den zu viel gezahlten Betrag wieder erstattet und genauso hat es auch mein Steuerberater gesehen und im August die Steuererklärung angefertigt, die dann im gleichen Monat beim Finanzamt einging.
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Steuertipps für Existenzgründer
Am 19. September 2009 findet in Ludwigshafen der 11. Existenzgründungstag Metropolregion Rhein-Neckar in Ludwigshafen im neu eröffneten Pfalzbau statt. Mit dabei ist in diesem Jahr auch die Akademische Arbeitsgemeinschaft: Die Mannheimer Experten für Steuern, Recht und Geld geben vor Ort (Stand 32/Obergeschoss) Steuertipps für junge Unternehmer und Existenzgründer.
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