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Archiv für 23. Oktober 2007

Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen – Verstöße gelten nicht länger als Kavaliersdelikt

Zum bevorstehenden Jahreswechsel läuft erstmals die Frist ab, innerhalb der Unternehmen ihre Jahresabschlüsse an den elektronischen Bundesanzeiger übersenden müssen – in diesem Fall für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2005 begonnen haben. Um zusätzliche Kosten oder sogar Bußgelder zu vermeiden, sind Unternehmen und Berater deshalb nun gefordert.
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Künstlersozialabgabe – Unternehmen müssen Beiträge für freischaffende Dienstleister zahlen

Nimmt ein Unternehmen Dienstleistungen eines selbständigen Grafikers oder Publizisten beispielsweise für die Erstellung von Broschüren oder Webseiten in Anspruch, muss es 5,1 Prozent des Honorars als Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Bisher wurden Verstöße gegen diese Pflicht selten geahndet, aber nun mobilisiert die Deutsche Rentenversicherung ihre Betriebsprüfer für dieses Thema. Für bis zu fünf Jahre können nicht entrichtete Beiträge nachgefordert werden.
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