Archiv für 28. Mai 2010
Korrekte Belege für den Abzug der Vorsteuer
Die Erfahrung zeigt, dass Betriebsprüfer bereits seit einigen Jahren immer öfter den Vorsteuerabzug versagen, wenn bestimmte formale Rechnungsanforderungen nicht erfüllt sind. Dieses Verhalten führt letztlich nicht nur zu Ärger, sondern schlägt sich zudem häufig in ungeahnt hohen Steuernachforderungen nieder. Hierauf weist die Kanzlei Mentel aus Ahrensburg bei Hamburg hin.
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Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen
Urteil: Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Geht beim Eigenheimbau unerwartet der Bauträger pleite, so kann der Bauherr seine Verluste nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 2 K 1029/09).
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