Archiv für 21. April 2010
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts" (BFH X R 54/06)
Geht das FA davon aus, dass sich ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Land aufhält, ohne dessen dortige Anschrift zu kennen, muss es im Vorfeld einer öffentlichen Zustellung wegen „unbekannten Aufenthaltsorts“ gemäß § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG versuchen, die gültige ausländische Anschrift im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs zu ermitteln (vgl. dazu für die Streitjahre BMF-Schreiben vom 3. Februar 1999, BStBl I 1999, 228, für die Zeit danach vom 25. Januar 2006, BStBl I 2006, 26). Erst wenn feststeht, dass eine Anschriftenermittlung auf diesem Wege nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, darf das FA zur öffentlichen Zustellung übergehen.
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Die Union darf in der Frage der Steuerentlastung nicht umfallen
(pressrelations) – BERLIN. Zu den Erklärungen des Bundesfinanzministers, wonach die im Koalitionsvertrag vereinbarten Steuerentlastungen nachrangig seien, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP Bundestagsfraktion Volker WISSING:
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Steuerreform in Ungarn
(pressrelations) – (Zürich/ Veszprém) Vor Kurzem ist die zweite Stufe der Steuer- und Abgabenreform Ungarns in Kraft getreten. Bereits 2009 wurden in einem ersten Schritt Unternehmen entlastet und die Rahmenbedingungen für ausländische Investoren verbessert. Seit dem Jahreswechsel kommt der ungarische Einkommensteuertarif nun auch mit nur zwei Steuersätzen aus.
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Arbeitswunder Kurzarbeit
(pressrelations) – sich der heutigen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Kurzarbeit erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Lösekrug-Möller:
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