Archiv für 11. Februar 2010
BFH II R 45/07 Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung
1. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei gemeinschaftlicher Tierhaltung (§ 51a BewG) ist auch dann im vergleichenden Verfahren (§ 37 Abs. 1 Satz 1 BewG) zu bewerten, wenn die Eigenfläche ausschließlich als Hof- und Gebäudefläche genutzt wird.
2. Ungeachtet eines dabei für die Eigenfläche anzusetzenden Vergleichswerts von 0 DM sind Viehzuschläge wegen überhöhter Tierbestände vorzunehmen.
BewG § 34 Abs. 6a, Abs. 7, § 36, § 37, § 38 Abs. 1, § 41,
§ 51 Abs. 4 Satz 1, § 51a, § 62 Anlage 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 II R 45/07
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 20. September 2007 1 K 242/04 (EFG 2008, 589)
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BFH II R 63/08 Vermögen des Unternehmers nicht generell geschützt – Bezahlung der Schenkungsteuer aus privaten Mitteln
Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei Überentnahmen zur Schenkungsteuertilgung
§ 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt eine Einschränkung seines Anwendungsbereiches für den Fall einer Überentnahme zur Tilgung der für den Erwerb festgesetzten Schenkungsteuer weder mit Blick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift noch unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Auslegung zu.
ErbStG § 13a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 Nr. 3, § 10 Abs. 8
Urteil vom 11. November 2009 II R 63/08
Vorinstanz: FG Münster vom 21. August 2008 3 K 4920/06 Erb (EFG 2009, 278)
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Steuer CD – Selbstanzeige
(openPR) Wie die Medien berichteten, hat das Finanzministerium NRW Bedienstete des Steuerfahndungsdienstes des Finanzamts Wuppertal angewiesen, sich kurzfristig in Frankreich mit dem Verkäufer der Daten zu treffen. Soweit derzeitig bekannt ist, handelt es sich um Kundendaten der Credit Suisse Group AG.
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Hartz IV Regelsätze
Osnabrück (ots) – Bargeld ist nicht alles – Ernüchterung macht sich breit. Wer gehofft hatte, nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen werde es bald mehr Geld für Betroffene geben, sieht sich bitter enttäuscht. Stattdessen wird sogar über eine Kürzung der Regelsätze debattiert. Die Verwirrung ist perfekt.
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Tagung Umsatzsteuer 2010
(openPR) In der Koalition sorgt die umstrittene Senkung der Mehrwertsteuer im Hotelgewerbe für Diskussionen. Eines ist aber sicher: an dem reduzierten MWSt-Satz wird es keine Änderungen geben! Allerdings laufen derzeit zwischen Bund und Ländern Gespräche über die Ausführungsbestimmungen, die den Aufwand der in der Praxis damit betrieben werden muss – Stichwort Frühstücksregelung – so gering wie möglich halten sollen.
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