Archiv für 5. Februar 2010
BFH Urteil VIII R 30/06 Ansatz des Zwischengewinns bei der Veräußerung von Fondsanteilen
1. Die Besteuerung des bei der Veräußerung von Fondsanteilen ermittelten Zwischengewinns richtet sich für das Jahr 1998 nach der Spezialregelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ein Rückgriff auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für Finanzinnovationen kommt insoweit nicht in Betracht.
2. Dem Ansatz des Zwischengewinns im Veräußerungsfall steht nicht entgegen, dass bei Anschaffung der Anteile nach der Mitteilung des Fonds kein negativer Zwischengewinn vorhanden war.
KAGG a.F. § 1 Abs. 1, § 8, § 39 Abs. 1, 1a, § 41 Abs. 2
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2
Urteil vom 24. November 2009 VIII R 30/06
Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 23. Mai 2006 1 K 420/02 (EFG 2006, 1248)
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BFH Urteil VIII R 79/06 IT-Projektleiter als freier Beruf
Ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann als Leiter von IT-Projekten einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben.
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Urteil vom 22. September 2009 VIII R 79/06
Vorinstanz: FG München vom 18. Oktober 2006 9 K 763/03 (EFG 2007, 421)
Steuerhinterziehung – Verlust der Approbation
openPr – Ein Arzt, der über Jahre in seiner Einkommensteuererklärung erhebliche Einnahmen aus seiner Praxistätigkeit nicht angibt, muss mit dem Widerruf seiner Approbation rechnen. Dies bestätigte das OVG Lüneburg im Fall eines Augenarztes, der wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Az.: 8 LA 197/09).
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