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Archiv für 19. Oktober 2009

Systematisches Steuerrecht auch in Zeiten knapper Kassen möglich

In seiner Eröffnungsrede zum 32. Deutschen Steuerberatertag in Bremen sieht der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), StB/WP Hans-Christoph Seewald, die steuerpolitischen Leitlinien des DStV bestätigt. Gerade die Krise zeige, dass die jüngsten unsystematischen Gesetzesänderungen dem Anspruch auf Nachhaltigkeit in keiner Weise gerecht werden.
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Steuerberater gegen Aufweichung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Steuerberater gegen Aufweichung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat die Rechnungslegungsvorschriften in Deutschland reformiert und soll für den Mittelstand eine kostengünstige und einfache Alternative zu den internationalen Bilanzregeln darstellen. Nach jahrelanger Diskussion ist das Gesetz im Mai 2009 in Kraft getreten. Nun zeigen sich in der Praxis erste, aber grundlegende Zweifelsfragen, die durch die größte Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren aufgeworfen werden.
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Befreiung von der Erstellung des Jahresabschlusses

Die EU-Kommission hat Pläne zur Änderung der 4. Gesellschafts-rechts-Richtlinie 660/78/EWG vorgelegt, wonach „Kleinstunternehmen“ von der Pflicht befreit werden sollen, einen Jahresabschluss zu er-stellen. Erklärtes Ziel ist die Verringerung der Bürokratiekosten haftungsbeschränkter nicht-kapitalmarktorientierter Gesellschaften, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme bis 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse bis 1 Mio. Euro und maximal zehn Beschäftigte.
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Steuervorgaben zum Ehrenamts-Freibetrag

München (ots) – Mit einem lange erwarteten Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) weitere Vorgaben zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgerungen bei Anwendung des Ehrenamts-Freibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG bekannt gegeben. Für gemeinnützige Vereine wird der Anwendungsbereich damit nochmals konkretisiert: Wenn ehrenamtliche Vorstände pauschale Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder erhalten, müssen die Vereins- oder Verbandssatzungen bis spätestens 31. Dezember 2010 über die Mitgliederversammlung angepasst bzw. geändert werden.
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