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Archiv für 5. Mai 2009

Verbände und Steuerzahler protestieren gegen rückwirkende Verschärfungen

In einer gemeinsamen Eingabe fordern der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit dem Bund der Steuerzahler, dem Bankenverband, dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen und dem Verband geschlossener Fonds Vertrauensschutz für die Anleger von Leasinggesellschaften. Grund ist ein BMF-Schreiben vom 1. April 2009 an die Finanzämter, wonach eine strengere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) rückwirkend auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist. Betroffen sind vor allem Gesellschafter von Leasingfonds.
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Altersvorsorge auch in der Steuererklärung angeben

Wer riestert, kassiert nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann auch noch Steuern sparen. Dafür muss jedoch in der Steuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Anleger können bis zu 2.100 Euro für das Jahr 2008 als Sonderausgaben abrechnen. Dafür müssen Steuerzahler in der Anlage AV die Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen angeben. Die Bescheinigung des Riester-Anbieters muss im Original beigelegt werden. Damit der Riester-Sparer nicht doppelt gefördert wird, zieht das Finanzamt von der Steuerersparnis die Zulagen ab.
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