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Archiv für 9. Februar 2009

Witwen und die Steuerpflicht

(openpr) Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
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