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Archiv für 28. Januar 2007

Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr

(openpr) Bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr wird der sog. Zugangsfaktor von 1,0 um 0,003 pro Monat vermindert, d. h. die Rente wird für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 % gekürzt, maximal jedoch um 10,8 % (§ 77 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI). Das Unangenehme daran: Die Kürzung gilt lebenslang auch bei der Altersrente ab dem 65. Lebensjahr.
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