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Zur aktuellen Diskussion über die Hartz IV-Leistungen erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates, Prof. Kurt J. Lauk:



Berlin (ots) – „Wir müssen gegen die Ungerechtigkeit angehen, dass Drückeberger es sich auf Kosten von Fleißigen wohl ergehen lassen“

„Wir müssen gegen die Ungerechtigkeit angehen, dass Drückeberger es sich auf Kosten von Fleißigen mit geringem Einkommen wohl ergehen lassen!


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Unsere Sozialpolitik beruht auf einer Vereinbarung, die jeder nachvollziehen kann: Wer sich in seiner Not nicht selber helfen kann, dem soll und muss die Solidargemeinschaft helfen. Umgekehrt gilt: Jeder Bürger hat die Pflicht, soweit wie möglich für sich selber zu sorgen. Wer jedoch die Hilfe des Staates in Anspruch nimmt, muss, wann immer es ihm möglich ist, seine Arbeitsleistung auch der Allgemeinheit anbieten.

Die Diskussion über den unzweifelhaften Missbrauch von Hartz IV-Leistungen darf nicht tabuisiert werden. Alles andere ist nicht zu verantworten und geht zu Lasten derer, die redlich und pünktlich ihre Steuern zahlen. Der Steuerzahler hat ein gutes Recht darauf, dass der Staat wirkungsvoll Sozialmissbrauch bekämpft. Auch die Leistungen der sozialen Fürsorge im Rahmen von Hartz IV gehören in der Tat regelmäßig überprüft.

Der Abbau des Missbrauches kann vor allem durch ein strafferes Controlling der Arbeit der Bundesagentur gelingen. Darüber hinaus ist die Arbeitsministerin gefordert, das Hartz IV-Gesetz im Interesse der Staatsfinanzen und der wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fortzuentwickeln.


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Durch die Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten zu Hartz IV-Leistungen muss der Anreiz zur Aufnahme einer Vollbeschäftigung gesteigert werden. Der 100-Euro-Freibetrag, der heute dagegen die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung bevorzugt und die Kombination mit Schwarzarbeit befördert, sollte zur Gegenfinanzierung reduziert werden.

Die Kommunen stehen in der Pflicht, ihre Angebote für gemeinnützige Arbeit für Hartz IV-Empfänger auszuweiten. Das Bewusstsein für ein faires Verhältnis von Leistung der Gemeinschaft und Gegenleistung des Einzelnen kann nur so gestärkt werden.

Die Kriterien für die Verhängung von Sanktionen im Falle von Missbrauch sind zu verschärfen. Die Schwankungen der Sanktionsquoten zwischen den Jobcentern von einem bis zu sieben Prozent zeigen, dass eine stringente Anwendung der Gesetze erforderlich ist.

Da die Bundesagentur für Arbeit bereits in 2010 ein 16 Milliarden-Defizit zu Lasten der Steuerzahler ausweist, gibt es für neue Zusatzleistungen wie z.B. die weitere Verlängerung des Arbeitslosengeldes I und die Ausweitung des Schonvermögens keine Spielräume.

Dies umso mehr, als dass in diesem Jahr zusätzliche Belastungen drohen durch das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Anpassung der Regelsätze für Kinder.“


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