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Artikel-Schlagworte: „Zusatzversicherung“



Selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Beschluss vom 14.04.11 BFH VI R 8/10
Mit Beschluss vom 14. April 2011 VI R 8/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen.
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Krankenhaustagegeld wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Sofern sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, müssen Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Fall eines Krankenhausaufenthaltes damit rechnen, dass das Krankenhaustagegeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das Finanzportal geld.de berichtet über die Entscheidung des Bundessozialgerichts.
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Pflegeversicherung nicht mehr über eine private Zusatzversicherung finanzieren

Union schwenkt bei Pflegefinanzierung um
Zur Ankündigung von Johannes Singhammer (CSU), die Pflegeversicherung nicht mehr über eine private Zusatzversicherung finanzieren zu wollen, erklärt die pflegepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Es ist zu begrüßen, dass die Union anscheinend erkannt hat, dass eine verpflichtende private Zusatzversicherung zur Finanzierung der Pflegeversicherung sozial ungerecht ist.
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Steuervorteile beim Berufsunfähigkeitsschutz plus Altersvorsorge

Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist für alle Berufstätigen von enormer Bedeutung. Schließlich besteht in jedem Job das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben zu müssen. Die staatliche Absicherung einer „echten“ Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es allerdings für Personen, die nach 1960 geboren sind, nicht mehr.
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Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich absetzen

Augsburg, 15.01.2010. Das Bürgerentlastungsgesetz ist seit 1. Januar in Kraft und erlaubt es, Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich abzusetzen. Arbeitnehmer und Beamte werden mit der ersten Gehaltsabrechnung in diesem Jahr ein etwas höheres Nettoeinkommen bekommen. Für Geringverdiener ergeben sich Chancen: Eine Alleinstehende ohne Kind, die ein Jahresbruttogehalt von 20.000 Euro bezieht, kann mit einer jährlichen Entlastung in Höhe von 246 Euro (im Verhältnis zu 2008) rechnen.
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