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Artikel-Schlagworte: „Zeitarbeit“



Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Das ändert sich im neuen Jahr
Ãœbersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2011 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.
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Antrag auf Ãœberprüfung der Rente stellen und Ansprüche sichern

Ãœberprüfungsantrag noch 2010 sichert Ansprüche
Wer ab 2006 in Rente gegangen ist und davor als Zeitarbeiter mit einem Lohn nach CGZP-Tarif gearbeitet hat, sollte noch in diesem Jahr einen Antrag auf Ãœberprüfung seiner Rente stellen. Unter Umständen kann er sich damit eine höhere Zahlung sichern. Diesen Rat gab jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.7
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Lohnnachzahlung für Leiharbeiter möglich

Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Unmittelbare Folge dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist, dass die Tarifverträge, die die CGZP abgeschlossen hat, grundsätzlich als unwirksam anzusehen sind.
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Leiharbeiter / Zeitarbeiter bekommen mehr Lohn

Neue OZ: Kommentar zu Arbeit – Bundesgericht – Zeitarbeit
Osnabrück (ots) – Jubelnd in die Pleite. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht ein Jubelschrei durch die Gewerkschaften. Die IG Metall erwartet sogar, dass Leiharbeiter nachträglich Lohn einklagen können. Die höchstrichterliche Entscheidung macht in der Tat die Tarifverträge von Hunderttausenden Zeitarbeitern nichtig.
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Mindestlohn in der Zeitarbeit

Größte deutsche Stellenbörse der Branche spricht sich für die Einführung aus
Berlin – Wenn am 1. Mai 2011 die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit fällt, öffnet sich der deutsche Arbeitsmarkt vollständig für die acht osteuropäischen Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind. Dann können auch dort ansässige Zeitarbeitsfirmen, etwa aus Ungarn oder Polen, ihre Zeitarbeitnehmer für Aufträge nach Deutschland schicken.
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Facebook, MeinVZ, Twitter – die sozialen Netzwerke gezielt in ihre Jobsuche einbinden

Follow us on Twitter: timeworkers.de setzt bei Zeitarbeitsvermittlung auf Social Networking
Berlin – Facebook, MeinVZ, Twitter – die Beliebtheit von Social-Media-Plattformen wächst nach wie vor stetig. Während für die einen insbesondere der private Austausch von Interesse ist, beziehen die anderen die sozialen Netzwerke gezielt in ihre Jobsuche ein, etwa indem sie die verschiedenen Plattformen dafür nutzen, wertvolle Kontakte für den Fortgang der eigenen Karriere zu knüpfen. Auch Personalvermittler und -abteilungen strecken ihre Fühler in Netzwerken wie Xing und Linkedin aus und „fahnden“ nach qualifiziertem Personal.
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Frauen verdienen eklatant weniger als Männer

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Zu den Angaben des Statistischen Bundesamtes, dass Frauen auch bei gleicher Qualifikation weniger verdienen, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Frauenpolitische Sprecherin und Mitglied des Bundesvorstandes von BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN: „Erneut bringt es eine Analyse an den Tag: Frauen verdienen eklatant weniger als Männer. Dass ein Teil der Lohnunterschiede mit strukturellen Faktoren erklärt wird, macht die Problematik an sich nicht besser. Die bestehenden Lohnunterschiede verfestigen die soziale Ungleichheit. Auch deshalb ist die Beseitigung der Entgeltdiskriminierung eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung echter Gleichstellung der Geschlechter.
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Deutschland wird nicht zum „Land der Leiharbeit“

Kein Heer von Billigarbeitern
Deutschland werde zum „Land der Leiharbeit“, klagt die IG Metall. Einzelne Betriebe würden bis zu 50 Prozent Zeitarbeitnehmer einsetzen. Die Zeitarbeit verdränge reguläre Jobs mit dem Ziel, eine „Billiglohnlinie“ zu etablieren. Tatsächlich sind die Löhne in der Zeitarbeit weder besonders niedrig, noch stellen die Zeitarbeitnehmer einen größeren Teil der Beschäftigten.
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Zeitarbeit Mindestlohn

„Miteinander statt übereinander reden“ – unter diesem Motto lud der iGZ-Landesbeauftragte für Hamburg, Angelo Wehrli, am Dienstag die Mitglieder des iGZ zum Gespräch mit dem stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Olaf Scholz.
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Schutz vor Kündigung in der Elternzeit

Dass Arbeitnehmer während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz genießen, ist allgemein bekannt. Der besondere Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers, d. h. ordentliche und außerordentliche Beendigungs- und Änderungskündigungen. Nicht erfasst werden indes Befristungen, Arbeitnehmerkündigungen und Aufhebungsverträge. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt. Für Arbeitgeber ist zu beachten, dass, soweit sich der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG und nach § 9 MuSchG zeitlich überschneiden, dieser je eine behördliche Zulässigkeitserklärung nach § 18 BEEG und nach § 9 MuSchG einholen muss. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
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